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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Bericht der Bürgermeisterin über besondere Angelegenheiten  

Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 10.02.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
 
Wortprotokoll

Die Bürgermeisterin berichtet zu folgenden Themen:

 

Übernahme von Anschlussbeiträgen für die Schulstraße

Nach Beratung im zuständigen Ausschuss wird festgestellt, dass der BMTV zu einem Straßenausbaubeitrag für den Ausbau der Schulstraße herangezogen werden muss. Im Anhörungsverfahren hat der BMTV darauf hingewiesen, dass Teilflächen des Grundstücks als Schulhof genutzt werden. Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport hat daraufhin am 19.01.2015 empfohlen, dass der noch zu veranlagende Ausbaubeitrag mit dem anteiligen Betrag für die Schulhofnutzung über die Stadt Barmstedt aus Sportförderungsmitteln ausgeglichen wird.

 

Eine Vermischung zwischen Beitragsrecht und Sportförderung ist nicht möglich. Darüber hinaus ist nach Überprüfung des Sachverhalts eine Zuständigkeit der Gremien nicht gegeben.

 

Die Beitragsveranlagung durch die Verwaltung erfolgt auf der Grundlage der bestehenden Satzung. Daneben ist zu prüfen, ob für die Nutzung als Schulhof ein Ausgleich (Pacht) zu leisten ist. Hierbei handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Eine weitere Beratung und Beschlussfassung in den Gremien wird damit entbehrlich.

 

Kosten der Rechtsberatung hinsichtlich der Beteiligung an dem Ausbau der Lutzhorner Landstraße (K2)

Auf Nachfrage im Hauptausschuss ist festzustellen, dass die Rechtsberatung bezüglich der Rechtmäßigkeit einer Übernahme der Ausbaukosten durch die Stadt Barmstedt Kosten in Höhe von ca. 1.500 € (netto) verursacht hat. Die Folgen einer glichen rechtswidrigen Entscheidung wären nicht kalkulierbar gewesen.

 

Fracking

Mit Schreiben vom 02.02.2015 wurde der Widerspruch der Stadt Barmstedt gegen die Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlewasserstoffen zu gewerblichen Zwecken für das Erlaubnisfeld Elmshorn durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, als unbegründet zurückgewiesen. Der Antrag zur Einsichtnahme zwecks Prüfung zur Begründung des Widerspruchs wurde ebenfalls zurückgewiesen. Zur Begründung wurde umfänglich dargestellt, dass subjektiv betrachtet durch die Erlaubnis keine Rechte der Stadt Barmstedt verletzt sind.

 

Zur Erlaubnis Bramstedt liegt noch keine Entscheidung vor.

Nach rechtlicher Einschätzung durch die Verwaltung wird von einer Klage abgeraten.

 

 

Auswahlverfahren Migrationsbeauftrage

Die Verwaltung beabsichtigt, vor der Sitzung des Hauptausschusses am 24.02.2015 ein Auswahlverfahren der/des Migrationsbeauftragten um 18:00 Uhr in nichtöffentlicher Sitzung durchzuführen. Nach erfolgter Empfehlung durch den Hauptausschuss kann dann am 31.03.2015 die Stadtvertretung abschließend entscheiden.

 

Bahnübergang „Bornkamp“

Mit Schreiben vom 04.02.2015 hat die Eisenbahnaufsichtsbehörde des Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV.SH) die Vereinbarung gem. § 5 Eisenbahnkreuzungsgesetz genehmigt. Danach werden die Kosten zu je einem Drittel auf die AKN, das Land S.-H- sowie der Stadt Barmstedt umgelegt. Der Anteil der Stadt Barmstedt beträgt 77.097,80 €. Der Anteil des Landes wird im Haushaltjahr 2015 bereitgestellt.

 

Nunmehr ist mit der AKN eine Abstimmung vorzunehmen, da die AKN die Maßnahme durchführt.

 

Heilsarmee Barmstedt

Die Heilsarmee hat in Barmstedt eine lange Tradition. Es wurden nunmehr Ausbildungen zum Leutnant abgeschlossen. Der Standort in der Stadt Barmstedt ist für die nächsten 4 Jahre gesichert. Es gibt den Wunsch der Heilsarmee, sich in die örtliche Gemeinschaft einzubringen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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