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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2015-009  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2014
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz Scharrel
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
26.01.2015 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
10.02.2015 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Im Haushaltsjahr 2014 sind mit Stand vom 31. Dezember 2014 (Jahresabschluss) die in der beigefügten Liste ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen eingetreten.

 

Verwaltungshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt

   328.824,84 EUR

 

davon

 

 

  1. entfallen auf gemäß Ausführungsanweisung zu § 13 GemHVO nicht genehmigungspflichtige Verrechnungen innerhalb des Haushaltes (Ausgaben der Gruppierungsziffer 679) 

 

 

 

   157.802,00 EUR

  1. sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung

 

     15.094,99 EUR

 

damit sind noch genehmigungspflichtig

 

155.927,85 EUR

 

 

Hierbei handelt es sich um die folgenden Haushaltsüberschreitungen:

 

 

 

Gesamthaushalt

Personalausgaben

 

Haushaltsstellen xxxxxx.4xxxxx

 

Haushaltssoll

5.028.500,00 EUR

Anordnungssoll

5.084.381,11 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

55.881,11 EUR

 

 

Begründung:

Zum 01. März 2014 erhöhten sich die Dienstbezüge der Tarifbeschäftigten um 3 %, mindestens aber um 90,00 EUR monatlich. Der Mindestbetrag von 90,00 EUR bewirkte in den Entgeltgruppen 9 und darunter Erhöhungen um umgerechnet bis zu rd. 4,5 %. Weiterhin entstanden zusätzliche Ausgaben durch die zu korrigierenden Abrechnungen der Bereitschaftsdienste durch Mitarbeiter des Bauhofes rückwirkend ab 2011 sowie durch einzelne Personalentwicklungsmaßnahmen.   

 

Finanzverwaltung

 

Personalgestellung durch den Kreis Pinneberg

 

Haushaltsstelle 030000-672000

 

Haushaltssoll

0,00 EUR

Anordnungssoll

7.773,00 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

7.773,00 EUR

 

 

Begründung:

Eine Mitarbeiterin des Kreises Pinneberg war befristet zur Stadt Barmstedt abgeordnet, um Unterstützung bei der Vermögenserfassung und -bewertung im Rahmen der Umstellung der Finanzwirtschaft von der Kameralistik auf die Doppik zu leisten.

 

 

 

Standesamt

 

Verwaltungskostenbeitrag an das Amt Rantzau

 

Haushaltsstelle 050000-672000

 

Haushaltssoll

21.000,00 EUR

Anordnungssoll

27.295,35 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

6.295,35 EUR

 

 

Begründung:

Gemäß Kooperationsvertrag mit dem Amt Rantzau hat die Stadt Barmstedt dem Amt Rantzau für die Durchführung von Aufgaben des Standesamtes Personal im Umfang einer 0,8-Stelle zu stellen. Tatsächlich erfolgt die Abordnung nur mit einer 0,48-Stelle. Die Differenz von 0,32 ist durch Zahlung auszugleichen. Die Mehrausgabe ist auf einen Fehler bei der Haushaltsplanung zurückzuführen. Die anteiligen Sachkosten für den Arbeitsplatz wurden irrtümlich nicht mit berücksichtigt. 

 

 

 

Auswärtige Grund- und Hauptschulen

 

Schulkostenbeiträge

 

Haushaltsstelle 210000-672000

 

Haushaltssoll

28.600,00 EUR

Anordnungssoll

48.312,74 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

19.712,74 EUR

 

 

Begründung:

Die Veranschlagung erfolgte vorläufig auf Basis der Zahlen für 2013. Die Abrechnung erfolgte auf der Grundlage der tatsächlichen Schülerzahlen und der neu ermittelten Schulkostenbeiträge für 2014. Außerdem waren Nachzahlungen für 2013 zu leisten. 

 

 

 

Auswärtige Gymnasien

 

Schulkostenbeiträge

 

Haushaltsstelle 231000-672000

 

Haushaltssoll

41.800,00 EUR

Anordnungssoll

50.822,11 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

9.022,11 EUR

 

 

Begründung:

Die Veranschlagung erfolgte vorläufig auf Basis der Zahlen für 2013. Die Abrechnung erfolgte auf der Grundlage der tatsächlichen Schülerzahlen und der neu ermittelten Schulkostenbeiträge für 2014. Außerdem waren Nachzahlungen für 2013 zu leisten. 

 

 

 

 

 

 

 

Auswärtige Gesamtschulen

 

Schulkostenbeiträge

 

Haushaltsstelle 285000-671000

 

Haushaltssoll

42.700,00 EUR

Anordnungssoll

57.530,00 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

14.830,00 EUR

 

 

Begründung:

Die Veranschlagung erfolgte vorläufig auf Basis der Zahlen für 2013. Die Abrechnung erfolgte auf der Grundlage der tatsächlichen Schülerzahlen und der neu ermittelten Schulkostenbeiträge für 2014. Außerdem waren Nachzahlungen für 2013 zu leisten. 

 

 

 

Unterbringung von Asylbewerber/inne/n

 

Anmietung von Wohnraum

 

Haushaltsstelle 436000-531000

 

Haushaltssoll

100.000,00 EUR

Anordnungssoll

116.867,54 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

16.867,54 EUR

 

 

Begründung:

Kosten für die Anmietung von Wohnraum. Seitens des Kreises Pinneberg erfolgt bis zum Stichtag 31. Dezember 2014 eine Kostenerstattung im Gesamtbetrag von 106.745,38 EUR. Daraus ergibt sich ein Stadtanteil von 10.122,16 EUR (nach der Haushaltsplanung wurde mit einem Stadtanteil von 20.000 EUR gerechnet).

 

 

 

Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlage

 

Gewerbesteuerumlage

 

Haushaltsstelle 900000-810000

 

Haushaltssoll

298.300,00 EUR

Anordnungssoll

323.846,00 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

25.546,00 EUR

 

 

Begründung:

Mehraufwand in Folge des gestiegenen Gewerbesteueraufkommens. 

 

 

 

 

 

Vermögenshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6)

14.956,23 EUR

 

 

davon sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu 5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung 

 

7.663,50 EUR

 

damit sind noch genehmigungspflichtig

 

7.292,73 EUR

 

 

Hierbei handelt es sich um die folgende Haushaltsüberschreitung:

 

 

 

Grund- und Gemeinschaftsschule Barmstedt

 

EDV-Ausstattung

 

Haushaltsstelle 281200-935100

 

Haushaltssoll

3.000,00 EUR

Anordnungssoll

10.292,73 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

7.292,73 EUR

 

 

Begründung:

Beschaffung Hardware (Notebook, Beamer, iPad etc.)

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung genehmigt die im Haushaltsjahr 2014 – Stand 31. Dezember 2014 – zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt von 155.927,85 EUR und im Vermögenshaushalt von 7.292,73 EUR gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 5.000,00 EUR wird Kenntnis genommen..


 


Anlage/n:

Liste der Haushaltsüberschreitungen

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsüberschreitungen, Stand 31.12.2014 (306 KB)      

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