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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan Nr. 23, 2. Änderung für den Bereich - südlich Hamburger Straße, nördlich Mühlenweg, östlich Großer Kamp, westlich des Kreuzungsbereiches Hamburger Straße / Mühlenweg a) Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit b) Satzungsbeschluss  

Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 11
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 10.02.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2015-006 Bebauungsplan Nr. 23, 2. Änderung für den Bereich - südlich Hamburger Straße, nördlich Mühlenweg, östlich Großer Kamp, westlich des Kreuzungsbereiches Hamburger Straße / Mühlenweg
a) Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit
b) Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Ortwin Schmidt berichtet über die Beratung im Bauausschuss und stellt die Abwägung und die Empfehlung vor.

 

Frau Quoirin-Nebel teilt mit, dass sie der Planung nicht zustimmen kann, da nach wie vor das wasserwirtschaftliche Konzept fehlt. Dies vor allem unter der Berücksichtigung, dass auch im Süden bei den letzten Niederschlägen Probleme aufgetaucht sind. Gleiches gilt für die SW-Problematik. Ferner ist für sie unklar, warum der Investor nicht den östlichen Stichweg bauen soll.

 

Herr O. Schmidt berichtet, dass über das Niederschlagswasser gesprochen wurde. Es ist Rückhaltung unter der Straße geplant.

 

Herr Welk teilt mit, dass die BALL-Fraktion der Planung nicht zustimmt, da der geplante Stauraum für das Niederschlagswasser skeptisch betrachtet wird und bereits erhebliche Probleme bei der Entwässerung bestehen.

 

Herr Gottschalk stellt fest, dass über den Erschließungsvertrag noch abschließend zu beraten sein wird, nunmehr sich die Beratung auf den Bebauungsplan bezieht.

 

Herr Dieckmann geht vertiefend auf die Unterschiede der Bauleitplanung und Erschließungsplanung ein. Insbesondere geht auf die Bebauungsmöglichkeit an dem östlichen Stichweg ein.

 

Herr A. Schmidt gibt zu bedenken, dass das Landesamt für Straßenbau seinerzeit die Anbindung der bestehenden Gebäude im Baugenehmigungsverfahren gefordert hat.


Beschluss:

  1. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des B-Planes Nr. 23 der Stadt Barmstedt für den Bereich dlich Hamburger Straße, nördlich Mühlenweg, östlich Großer Kamp, westlich des Kreuzungsbereiches Hamburger Straße / Mühlenweg verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange hat die Stadt Barmstedt einzeln geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen Stellungnahmen. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
  2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadt Barmstedt die 2. Änderung des B-Planes Nr. 23 der Stadt Barmstedt für den Bereich dlich Hamburger Straße, nördlich Mühlenweg, östlich Großer Kamp, westlich des Kreuzungsbereiches Hamburger Straße / Mühlenweg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
  3. Die Begründung wird gebilligt.
  4. Der Beschluss über die 2. Änderung des B-Planes Nr. 23 durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über seinen Inhalt Auskunft gegeben werden kann.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:              11             

Nein- Stimmen:              4             

Enthaltungen:              2             

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