Politik / Ratsinformationssystem
Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Wahl der Stimmenzähler/innen, Festsetzung der Tagesordnung | ||||||
Ö 2 | Verpflichtung einer Stadtvertreterin | ||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 4 | Niederschrift über die Sitzung vom 24.06.2008 | ||||||
Ö 5 | Bericht des Bürgermeisters über besondere Angelegenheiten | ||||||
Ö 6 | Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 62 für den Bereich "Meiereistraße"/südwestlich "Kuhberg"/östlich "Neue Straße"/nördlich "Königstraße" | VO/2008-077 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt 1. über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen wird gemäß Vorschlag des beauftragten Planungsbüros beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die beteiligten Behörden und die Personen, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 82 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 62 der Stadt Barmstedt für das Gebiet: „Meiereistraße“ / süd-westlich „Kuhberg“ / östlich „Neue Straße“ / nördlich „Königstraße“ – als Satzung. Der Bebauungsplan ist anzuzeigen. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB zu veranlassen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der entsprechenden Begründung während der Dienststunden eingesehen werden kann.
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Mitglieder der Stadtvertretung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
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15.07.2008 - Stadtvertretung Barmstedt | |||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt 1. über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen wird gemäß Vorschlag des beauftragten Planungsbüros beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die beteiligten Behörden und die Personen, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 82 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 62 der Stadt Barmstedt für das Gebiet: „Meiereistraße“ / süd-westlich „Kuhberg“ / östlich „Neue Straße“ / nördlich „Königstraße“ – als Satzung. Der Bebauungsplan ist anzuzeigen. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB zu veranlassen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der entsprechenden Begründung während der Dienststunden eingesehen werden kann.
Aufgrund des § 22 GO waren keine Mitglieder der Stadtvertretung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 12 Nein- Stimmen: 8 Enthaltungen: 1 |
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Ö 7 | Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Barmstedt | VO/2008-063 | |||||
Ö 8 | Aufstellung von Vorschlagslisten zur Wahl von Schöffen für die Geschäftsjahre 2009-2013 | VO/2008-060 | |||||
Ö 9 | Anpassung der Grundversorgungstarife Gas | VO/2008-037-1 | |||||
Ö 10 | Anpassung der Grundversorgungstarife Strom | VO/2008-039-1 | |||||
Ö 11 | Schaffung von fünf zusätzlichen Ausbildungsplätzen (Antrag der BALL-Fraktion) | VO/2008-075 | |||||
Ö 12 | Hilfen zur Einschulung (Antrag der BALL-Fraktion) | VO/2008-076 | |||||
Ö 13 | Anfragen und Anregungen | ||||||
N 14 | Grundstücksangelegenheiten | ||||||
N 15 | Personalangelegenheiten | ||||||
Kontakt & Öffnungszeiten
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Fax: 04123 681-260
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