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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2008-077  

Betreff: Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 62 für den Bereich "Meiereistraße"/südwestlich "Kuhberg"/östlich "Neue Straße"/nördlich "Königstraße"
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang RubartAktenzeichen:6-612-62
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
Stadtvertretung Barmstedt Vorberatung
15.07.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 62  für den Bereich "Meiereistraße"/südwestlich "Kuhberg"/ östlich "Neue Straße"/ nördlich "Königstraße" ist jetzt soweit abgeschlossen, dass von der Stadtvertretung der Satzungsbeschluss gefasst werden kann. Die im Rahmen des Aufstellungsverfahrens vorgebrachten Bedenken und Anregungen wurden während der letzten Sitzung des Bauauschusses ausführlich diskutiert und beraten, damit eine abschließende Abwägung durch die städtischen Gremien erfolgen kann. Während der letzten Sitzung der Stadtvertretung wurde der Punkt von der Tagesordnung genommen, weil die historische Erkundung des Geländes noch fehlte. Diese liegt jedoch mittlerweile vor. Nach Auffassung und als Fazit des Ingenieurbüros Rohde und Schlesch gibt es derzeit keine Gründe, die gegen eine weitere Planung und Fortführung der geplanten Maßnahmen sprechen.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt

1.                 über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen wird gemäß Vorschlag des beauftragten Planungsbüros beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die beteiligten Behörden und die Personen, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.                 Nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 82 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 62 der Stadt Barmstedt für das Gebiet:  „Meiereistraße“ / süd-westlich „Kuhberg“ / östlich „Neue Straße“ / nördlich „Königstraße“ – als Satzung. Der Bebauungsplan ist anzuzeigen.

3.                  Die Begründung wird gebilligt.

4.                 Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB zu veranlassen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der entsprechenden Begründung während der Dienststunden eingesehen werden kann.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Mitglieder der Stadtvertretung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 


 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

1. Historische Erkundung – Abschlussbericht

 

Die historische Erkundung beinhaltet insgesamt über 170 Seiten, aus diesem Grunde wird nur der Abschlussbericht übersandt. Auf die Übersendung der Anlagen wird verzichtet. Diese können bei Bedarf jedoch gerne im Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung eingesehen werden.

 

2. Abwägungsunterlagen zum B-Plan Nr. 62

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BerichtHistorischeErkundung_B_62_barmstedt_1 (828 KB)      
Anlage 2 2 BAR13002_200308 (179 KB)      

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