Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2008-063
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Sachverhalt:
Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Barmstedt am 14. April 2008 wurde der Löschmeister Andreas Euker für sechs Jahre (§ 11 Abs. 1 BrSchG) zum stellvertretenden Wehführer gewählt.
Nach den Bestimmungen des Brandschutzgesetzes vom 10.02.1996 (§ 11 Abs. 3) in der z.Zt. geltenden Fassung, bedarf die Wahl der Zustimmung der Stadtvertretung als Träger der Feuerwehr. Anschließend ist die Aufsichtsbehörde über die Zustimmung zu informieren. Eine Bestätigung erfolgt nicht mehr.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung stimmt der Wahl von Herrn Euker zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Barmstedt zu. Die Wahlzeit beträgt sechs Jahre. Herr Euker ist anschließend zum Ehrenbeamten (stellv. Wehrführer) zu ernennen.
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