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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 62 für den Bereich "Meiereistraße"/südwestlich "Kuhberg"/östlich "Neue Straße"/nördlich "Königstraße"  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 6
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 15.07.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2008-077 Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 62 für den Bereich "Meiereistraße"/südwestlich "Kuhberg"/östlich "Neue Straße"/nördlich "Königstraße"
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang RubartAktenzeichen:6-612-62
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Axel Schmidt trägt den Sachverhalt vor

Herr Axel Schmidt trägt den Sachverhalt vor. Er führt aus, dass die Auslegung und das Aufstellungsverfahren abgeschlossen sind. Die im Rahmen des Aufstellungsverfahrens vorgebrachten Bedenken und Anregungen wurden während der letzten Sitzung des Bauausschusses ausführlich diskutiert und beraten, damit eine abschließende Abwägung durch die Stadtvertretung erfolgen kann. Während der letzten Sitzung der Stadtvertretung wurde der Punkt von der Tagesordnung genommen, weil die historische Erkundung des Geländes noch fehlte. Diese liegt mittlerweile vor. Außerdem lag der Gesamtabwägung die schalltechnische und die verkehrliche Begutachtung zu Grunde. Er weist besonders daraufhin, dass in den Abwägungsunterlagen sehr ausführliche Äerungen darüber gemacht wurden, dass zu gegebener Zeit Nachbesserungen zu tätigen sind. Auch im Bereich des historischen Gutachtens werden weitere Untersuchungen angeraten. Er weist außerdem daraufhin, dass im Erschließungsvertrag dokumentiert ist, dass der Eigentümer für den Meiereigraben einen Neubau zu erstellen und eine zusätzliche Regenwasserckhaltung zu bauen hat. Mittlerweile liegen die Abriss- und auch die Baugenehmigung vor. Mit dem heutigen Satzungsbeschluss wird der gesamte B-Plan Nr. 62 beschlossen. Herr Axel Schmidt beantragt, gemäß Beschlussvorschlag zu beraten und zu beschließen.

 

Herr Helmut Welk führt aus, dass der “Handelsriese Lidl“ mit der “Spitzelaffäre“ in die Schlagzeilen geraten ist. Lidl expandiert systematisch im In- und Ausland und verfügt nach eigenen Angaben über das größte Lebensmitteldiscountnetz in Europa. In den skandinavischen Ländern stößt Lidl aufgrund mangelnder Standards auf Widerspruch der Einwohner. Die BALL-Fraktion sieht in Barmstedt keine Versorgungslücken oder gar eine Unterversorgung, die eine Ansiedlung eines weiteren Discountmarktes rechtfertigen. Durch die Ansiedlung Lidls gehen Arbeitsplätze im Einzelhandel verloren, Löhne werden niedrig gehalten und es entsteht ein erhöhtes Verkehrsaufkommen an Anlieferungs- und KfZ-Verkehr, das die Sicherheit der Fußnger zusätzlich gefährdet. Fast alle Anlieger sprechen sich gegen den Bau der Verbindungsstrasse aus. Unklar ist, wieviel die Verbindungsstrasse kostet und wie hoch der Anteil ist, der von den Anliegern gezahlt werden muss. Die BALL-Fraktion wird dem Satzungsbeschluss daher nicht zustimmen.

 

Herr Ortwin Schmidt erklärt, dass es bei dem B-Plan nicht um die Ansiedlung einer speziellen Firma geht. Es geht vielmehr darum, eine Entlastungsstrasse für die Innenstadt zu schaffen. Mit dem Bau des kleinen Marktes wurde eine Verkehrsberuhigung vorweggenommen. Ziel muss es sein, den Verkehr aus der Mühlenstrasse durch den “Bypass“, der in der Meiereistrasse entstehen soll, durchzuleiten, damit die Verkehrsberuhigung auch greifen kann. Die Anwohner haben deutlich gemacht, dass der jetzige Zustand des Geländes nicht mehr länger tragbar ist. Die CDU/FDP-Fraktion wird dem Satzungsbeschluss zustimmen.

 

Herr Jürgen Busse erklärt, dass der B-Plan Nr.62 die Verbindungsstrasse nicht vorsieht. Er führt aus, dass er aus diesem Grund dem Satzungsbeschluss ablehnen wird.

 

Herr Peter Gottschalk erkrt, dass die FWB-Fraktion sich bereits deutlich positioniert hat. Sie bezieht sich auf die sachlichen Informationen, die in der letzten Sitzung der Stadtvertretung noch gefehlt haben. Das umfangreiche historische Gutachten liegt jetzt vor und hat ergeben, dass während der Baumaßnahmen entsprechende Begleitungen durchgeführt werden müssen. Herr Peter Gottschalk erklärt, dass die FWB-Fraktion dem Satzungsbeschluss zustimmen wird.

 

Herr Kai Perner führt aus, dass die BfB bereits im August 2007 eine Stellungnahme zum B-Plan Nr. 62 abgegeben hat. Die vorgebrachten Anregungen und Bedenken wurden weitestgehend nicht ausgeräumt. Durch den Satzungsbeschluss wird die Verbindungsstrasse, die die BfB-Fraktion für notwendig hält, nicht gebaut. Am Anfang der Verhandlungen hieß es, dass Lidl den Bau der halben Verbindungsstrasse bis zur Grundstücksgrenze finanziert. Davon ist heute nicht mehr die Rede. Der Satzungsbeschluss ist daher z.Zt. die schlechteste Variante. Der Beschluss entspricht viel mehr den Interessen Lidl`s und der Meierei als dem Interesse der Barmstedter Bürger. Daher wird die BfB-Fraktion dem Satzungsbeschluss nicht zustimmen.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt

1.                 über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen wird gemäß Vorschlag des beauftragten Planungsbüros beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die beteiligten Behörden und die Personen, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.                 Nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 82 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 62 der Stadt Barmstedt für das Gebiet:  „Meiereistraße“ / süd-westlich „Kuhberg“ / östlich „Neue Straße“ / nördlich „Königstraße“ – als Satzung. Der Bebauungsplan ist anzuzeigen.

3.                  Die Begründung wird gebilligt.

4.                 Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB zu veranlassen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der entsprechenden Begründung während der Dienststunden eingesehen werden kann.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Mitglieder der Stadtvertretung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen: 12             

Nein- Stimmen: 8             

Enthaltungen: 1             

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