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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2008-039-1  

Betreff: Anpassung der Grundversorgungstarife Strom
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2008-039
Federführend:Stadtwerke Barmstedt   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
15.07.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Preisanpassung Strom zum 01.09.2008

 

    Sachbericht

Die Entwicklung an der Stromhandelsbörse verläuft ähnlich rasant wie am Ölmarkt. Trotz frühzeitigen Einkaufs des überwiegenden Strombedarfs im Vorjahr, muss für das letzte Quartal in 2008 noch nachgekauft werden. Dieses zu deutlich höheren Preisen. Darüber hinaus hat sich die Pflichtquote für die Subventionierung von Anlagen nach dem „Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)“ erneut erhöht. Die vorgeschlagene Preisanpassung bezieht sich auf die Tarife der Grundversorgung. Alle anderen Stromtarife (Sonderverträge) wurden bereits angepasst.

Die Anpassung verbinden wir mit einer Reform der Grundversorgungstarifstruktur. Die bisherige Struktur basierte auf Vorgaben des Ministeriums in Kiel. Diese Zuständigkeit ist mit Einführung des neuen Energiewirtschaftsgesetzes nicht mehr gegeben. Wesentliche Änderungen sind folgende:

  1. Wegfall des Zeitzonentarifes (bisher noch 3 Kunden)
  2. Wegfall des Tarifes mit gemessener Leistung (bisher noch 5 Kunden)
  3. Wegfall des Mindestleistungspreises für Verbräuche unter 1250 kWh/a
  4. Zusammenführung aller Nacht- und Heizstromtarife

Den wenigen Kunden in den überplanten Tarifen unter Punkt 1 und 2 werden alternative Sondervertragsangebote unterbreitet.

 

    Stellungnahme der Stadtwerke

Die beigefügte Darstellung ist gegenüber der Darstellung im Werkausschuss überarbeitet worden. Die Bruttobeträge wurden gerundet und eine Äquivalenzbetrachtung wurde hinzugefügt. Die Übersicht zeigt, dass die strukturelle Anpassung im Vordergrund steht, da zusätzliche Umsatzerlöse von nur geringem Umfang erzielt werden. Diese decken die zusätzlichen Beschaffungskosten und erhöhte Abgaben nach dem „Erneuerbare Energien Gesetz“. Eine wesentliche Preisanpassung wird zum Jahreswechsel erforderlich werden.

 

    Finanzierung und Zuständigkeit

Zuständig ist die Stadtvertretung.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung passt die Grundversorgungstarife für Strom gemäß beigefügter Tabelle zum 01.09.2008 an.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Grundversorgungstarife Strom

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Grundversorgungstarife Strom (16 KB)      
Stammbaum:
VO/2008-039   Anpassung der Grundversorgungstarife Strom   Stadtwerke Barmstedt   Vorlage Barmstedt (öffentlich)
VO/2008-039-1   Anpassung der Grundversorgungstarife Strom   Stadtwerke Barmstedt   Vorlage Barmstedt (öffentlich)

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