Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2008-076
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Sachverhalt:
Antrag der BALL-Fraktion
Die Stadtvertretung beschließt, dass die Stadt die Einschulung von Kindern aus ALG II bzw. Sozialgeld-Bedarfsgemeinschaften mit 100.- € fördert, ferner wird der Elternbeitrag für Lernmittel übernommen.
Etwa 20 Kinder aus Familien mit Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld-Bezug werden im September eingeschult. Die Grundausstattung bei der Einschulung (Schulranzen mit Federtasche usw.) kostet inzwischen weit über 100.- €.
Die BALL-Fraktion in der Stadtvertretung beantragt daher, dass es von Seiten der Stadt für Schulanfänger aus Haushalten mit ALG II oder Sozialgeld-Bezug einen Zuschuss von 100.- € für die Erstausstattung zur Einschulung gibt, ferner wird der Elternanteil für Lernmittel
übernommen.
Die entsprechenden Mittel werden im Nachtragshaushalt eingeplant.
Stellungnahme der Verwaltung
Im Rahmen der Neuordnung des Sozialhilferechts zum 01.01.2005 (alt: BSHG, neu SGB XII)
wurden die Regelsätze und die einmaligen Beihilfe neu geregelt. Im Gegensatz zum bisherigen Recht wurde die Hilfe zum Lebensunterhalt deutlich stärker pauschaliert. Bis auf wenige, klar definierter Ausnahmen wurden die bisherigen Leistungen in den Regelsatz einbezogen.
Die Regelsätze dienen insbesondere zur Abgeltung des Bedarfs an Ernährung, dem hauswirtschaftlichen Bedarf einschließlich Haushaltsenergie sowie den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens. Sie umfassen somit pauschal den gesamten Bedarf für den notwendigen Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen.
Nicht im Regelsatz enthalten sind:
- Erstausstattung für Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
- Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt
- mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen
Diese Regelungen finden sich auch im Sozialgesetzbuch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende - wieder, also für Personen die Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld erhalten.
Arbeitslosengeld II erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige unter 65 Jahre, Sozialgeld nicht erwerbsfähige Angehörige unter 15 Jahre, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Bedarfsgemeinschaft leben, soweit sie keinen Anspruch auf Grundsicherung nach dem SGB XII haben.
Als Anlage ist eine Aufstellung über die Regelsatzinhalte beigefügt, die ab dem 01.07.2008 durch Regelsatzerhöhung auf 351,-- € für den Alleinstehenden/Haushaltsvorstand inaktuell ist.
Zu der Personenanzahl können Angaben nicht gemacht werden. Die ARGE wird aus datenschutzrechtlichen Gründen die Namen der Kinder, die eingeschult werden, nicht bekannt geben.
Lernmittel werden nach dem Schulgesetz unentgeltlich zur Verfügung gestellt (s. Anlage).
Anlage/n:
- Regelsatzinhalte bei Familiengemeinschaften
- Auszug aus dem Schleswig-Holsteinischen Schulgesetz
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Anlagen: | |||||
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1 | Hilfen zur Einschulung BALL-Fraktion (506 KB) |
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