Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt  

Bezeichnung: Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt
Datum: Di, 13.10.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:37 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Wahl der Stimmenzähler/innen      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Niederschrift über die Sitzung vom 14.07.2015  
SI/STV/0020/15  
Ö 5  
Bericht des ersten Stadtrates über besondere Angelegenheiten      
Ö 6  
Nachwahl der Ausschüsse und Kuratorien  
Enthält Anlagen
VO/2015-262  
Ö 7  
Sitzungsplan 2016  
Enthält Anlagen
VO/2015-224-1  
Ö 8  
Ausbau Mühlenstraße/Lutzhorner Landstraße (K2) im Jahr 2016  
VO/2015-174-1  
Ö 9  
Kostenerstattung durch die Stadt Barmstedt hinsichtlich der Erweiterung des Gas- und Stromnetzes der Stadtwerke Barmstedt im Zuge der Sanierung der Lutzhorner Straße (K2)  
Enthält Anlagen
VO/2014-372-2  
Ö 10  
Grundsatzbeschluss für Baulandausweisung in Barmstedt
Enthält Anlagen
VO/2015-216-1  
Ö 11  
Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Kooperation der Volkshochschulen der Städte Barmstedt und Elmshorn  
Enthält Anlagen
VO/2015-238  
Ö 12  
Erhebung von Schulkostenbeiträgen für die Förderzentren "Geistige Entwicklung" des Kreises Pinneberg gem. § 111 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes; hier: Abschluss eines öffentlich-rechlichen Vertrages mit dem Kreis Pinneberg  
Enthält Anlagen
VO/2015-245  
Ö 13  
2. Nachtrag zum Stellenplan der Stadt Barmstedt 2015  
Enthält Anlagen
VO/2015-249  
Ö 14  
2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2015  
Enthält Anlagen
VO/2015-250  
Ö 15  
Neufassung einer Benutzungs- und Entgeltordnung für die Sportanlagen der Stadt Barmstedt
Enthält Anlagen
VO/2015-251  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport empfiehlt der Stadtvertretung folgende Regelung zu beschließen:

Die Sportvereine beteiligen sich ab dem Haushaltsjahr 2016 pro erwachsenem Mitglied mit 6,50,- EUR pro Jahr an den Kosten der Sportanlagen auf Grundlage der Meldung der jährlichen Mitgliedszahlen. Die Tennisgemeinschaft Barmstedt wird von dieser Regelung ausgenommen. Die Erhebung der Entgelte erfolgt über einen Vertrag und wird für beide Seiten über einen Zeitraum von fünf Jahren festgeschrieben. Ab dem Haushaltsjahr 2021 ist über den Sachverhalt erneut zu beraten und zu beschließen. 

  1. Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport empfiehlt der Stadtvertretung die Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Sportanlagen der Stadt Barmstedt.

 

 

   
    05.10.2015 - Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt
    Ö 6 - geändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

  1. Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport empfiehlt der Stadtvertretung folgende Regelung zu beschließen:

Die Sportvereine beteiligen sich ab dem Haushaltsjahr 2016 pro erwachsenem Mitglied mit 6,50 EUR pro Jahr an den Kosten der Sportanlagen auf Grundlage der Meldung der jährlichen Mitgliedszahlen. Die Tennisgemeinschaft Barmstedt wird von dieser Regelung ausgenommen. Die Erhebung der Entgelte erfolgt über einen Vertrag und wird für beide Seiten über einen Zeitraum von fünf Jahren festgeschrieben. Ab dem Haushaltsjahr 2021 ist über den Sachverhalt erneut zu beraten und zu beschließen. 

  1. Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport empfiehlt der Stadtvertretung die Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Sportanlagen der Stadt Barmstedt vorbehaltlich einer Absprache mit den betroffenen Vereinen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis zu 1.):

 

Ja- Stimmen: 6

Nein- Stimmen: 2

Enthaltungen: 0

 

 

Abstimmungsergebnis zu 2.):

 

Ja- Stimmen: 8

Nein- Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

   
    13.10.2015 - Stadtvertretung Barmstedt
    Ö 15 - (offen)
   

Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt folgende Regelung:

 

Die Sportvereine beteiligen sich ab dem Haushaltsjahr 2016 pro erwachsenem Mitglied mit 6,50,- EUR pro Jahr an den Kosten der Sportanlagen auf Grundlage der Meldung der jährlichen Mitgliedszahlen. Die Tennisgemeinschaft Barmstedt wird von dieser Regelung ausgenommen. Die Erhebung der Entgelte erfolgt über einen Vertrag und wird für beide Seiten über einen Zeitraum von fünf Jahren festgeschrieben. Ab dem Haushaltsjahr 2021 ist über den Sachverhalt erneut zu beraten und zu beschließen. 

  1. Die Stadtvertretung beschließt die Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Sportanlagen der Stadt Barmstedt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:13

Nein- Stimmen:  2

Enthaltungen:  1

 

 

Herr H.C. Hansen war während der Beratung und Beschlussfassung nicht anwesend.

 

 

Ö 16  
Austritt aus dem ITVSH  
VO/2015-261  
Ö 17  
Neugestaltung der Außenanlagen der Grund- und Gemeinschaftsschule - weitere Planung  
Enthält Anlagen
/2014-170-1-1  
Ö 18  
Anfragen und Anregungen      
N 19     Organisationsstruktur der Stadtwerkeunternehmen hier: Einholen einer verbindlichen Auskunft beim Finanzamt      
N 20     Ankauf B-Plan Nr. 55 Nappenhorn      
N 21     Ankauf eines Grundstückes      
N 22     Ankauf von Grundstücken zur Unterbringung von Flüchtlingen      
N 23     Verkauf      
N 24     Grundstücksangelegenheiten      
N 25     Personalangelegenheiten      
Ö 26  
Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anregung Sitta (131 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner