Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2015-251  

Betreff: Neufassung einer Benutzungs- und Entgeltordnung für die Sportanlagen der Stadt Barmstedt
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Hinnerk Goos
Federführend:FB 302 Bürgerservice - Schulen, Sport, Kultur   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt Vorberatung
05.10.2015 
Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport Barmstedt geändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
13.10.2015 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Pinneberg hat im Rahmen des Antrages auf Gewährung einer Fehlbetragszuweisung für das Haushaltsjahr 2013 darauf hingewiesen, dass eine angemessene Beteiligung der Vereine an den Kosten für den Erwachsenensport zumutbar wäre. Darüber hinaus hat der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 06.05.2014 mehrheitlich empfohlen, verschiedene Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung zu überprüfen. Auf Antrag der SPD-Fraktion wurden die Vorschläge der FWB-Fraktion um die mögliche Erhebung von Sporthallennutzungsgebühren für den Erwachsenensport ergänzt.

 

Nach sehr intensiven Diskussionen im Ausschuss für Kultur, Schule und Sport und im Hauptausschuss hat die Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 10.02.2015 beschlossen, die gesamte Thematik erneut im zuständigen Ausschuss zu beraten, nachdem zuvor die betroffenen ortsansässigen Sportvereine im ausreichenden Maße angehört wurden.

 

Dieser Beschluss wurde zwischenzeitlich umgesetzt. Nach drei intensiven Gesprächsrunden wurde folgender Vorschlag erarbeitet, der den politischen Gremien der Stadt Barmstedt zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird:

 

Die Sportvereine beteiligen sich ab dem Haushaltsjahr 2016 pro erwachsenem Mitglied mit 6,50,- EUR pro Jahr an den Kosten der Sportanlagen. Grundlage für die Berechnung sind die Mitgliedszahlen die zum 01.01. eines jeden Jahres an den Landessportverband Schleswig-Holstein e.V. und den Kreissportverband Pinneberg e.V. gemeldet werden. Die Tennisgemeinschaft Barmstedt wird von dieser Regelung ausgenommen, da sie nur einen Hallenteil in der Schulstraße an vier Monaten im Jahr nutzt und eine Beteiligung unverhältnismäßig wäre. Die Erhebung der Entgelte soll über einen Vertrag erfolgen und für beide Seiten über einen Zeitraum von fünf Jahren festgeschrieben werden.

 

Die Mitgliedszahlen zum 01.01.2015 stellen sich wie folgt dar:

BMTV1.005 erwachsene Mitglieder
SSV Rantzau   269 erwachsene Mitglieder
FC Heede     69 erwachsene Mitglieder

 

Zur Umsetzung dieses Vorschlages ist eine Änderung der jeweils bestehenden Benutzungs- und Entgeltordnung der Sporthallen erforderlich. Die bestehenden Benutzungs- und Entgeltordnungen sind mittlerweile veraltet und bedürfen unabhängig von der Frage der Kostenbeteiligung der Sportvereine an den Sportanlagen aus Sicht der Verwaltung einer Überarbeitung. Die Verwaltung schlägt daher die Neufassung einer Benutzungs- und Entgeltordnung für die Sportanlagen der Stadt Barmstedt vor. Der Entwurf ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport empfiehlt der Stadtvertretung folgende Regelung zu beschließen:

Die Sportvereine beteiligen sich ab dem Haushaltsjahr 2016 pro erwachsenem Mitglied mit 6,50,- EUR pro Jahr an den Kosten der Sportanlagen auf Grundlage der Meldung der jährlichen Mitgliedszahlen. Die Tennisgemeinschaft Barmstedt wird von dieser Regelung ausgenommen. Die Erhebung der Entgelte erfolgt über einen Vertrag und wird für beide Seiten über einen Zeitraum von fünf Jahren festgeschrieben. Ab dem Haushaltsjahr 2021 ist über den Sachverhalt erneut zu beraten und zu beschließen. 

  1. Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport empfiehlt der Stadtvertretung die Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Sportanlagen der Stadt Barmstedt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Auf Grundlage der Mitgliedszahlen der Sportvereine ist ab dem Haushaltsjahr 2016 mit Mehreinnahmen in Höhe von 8.700 EUR jährlich zu rechnen.

 


Anlage/n:

 

Entwurf einer Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Sportanlagen der Stadt Barmstedt

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2.1. Neufassung einer Benutzungs- und Entgeltordnung Sportanlagen der Stadt Barmstedt (45 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner