Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2015-249
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Sachverhalt:
Der Stellenplan der Stadt Barmstedt ist aufgeteilt in den Teil A – Verwaltung – und den Teil B –Einrichtungen-. Zum bestehenden Stellenplan werden folgende Änderungen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt:
Teil A: Verwaltung
Stelle 26 (Bürgerservice) Fachbereichsleitung
Aufgabenverlagerungen aufgrund der Organisationsänderung. S. auch Vorlage 2015-191 Teil D.
Stelle NN: Ordnungsamt / Unterbringung Asylbewerber
Die Leistungen für die Unterbringung und Betreuung der Asylbewerber haben sich im Aufwand bisher nahezu verzehnfacht. In der ursprünglichen Stellenbeschreibung des in diesem Bereich tätigen Mitarbeiters sind derzeit 3 % der Wochenarbeitszeit (rd. 70 Minuten) vorgesehen. Zurzeit werden jedoch ca. 14 Stunden pro Woche geleistet. Das gleiche gilt für die Mitarbeiter im Sozialamt im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes. Die ernstzunehmenden Prognosen der Bundes- und Landesregierung sowie des Kreises Pinneberg gehen davon aus, dass sich die bisherigen Zuteilungsquoten ab Ende September vervierfachen. Zudem wird ein Mitarbeiter ab Oktober bis zum Juni (mit Unterbrechungen) zum Angestelltenlehrgang und damit nicht verfügbar sein. Die Fachbereichsleitung schlägt vor, für diese Stelle eine Auszubildende nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung,
in eine Vollzeitbeschäftigung zu übernehmen. Ab März 2016 wird eine Kraft (Teilzeit) nicht mehr im Bürgerbüro zur Verfügung stehen, da sie dann in die Rente übergeht (0,4). Auch diese Zeiten sind zumindest so lange zu besetzen, bis die geplante Versetzung einer jetzt hauptsächlich im Bereich der Doppik beschäftigten Mitarbeiterin ins Bürgerbüro möglich ist.
Stelle 50: Liegenschaften
Aufgrund der gestiegenen Zahlen der Asylbewerber besteht für die Suche und die Miet- und Kaufvertragsverhandlungen von geeignetem Wohnraum ein erheblicher Mehrbedarf für diese Stelle. Insofern schlägt der Fachbereichsleiter eine Anhebung der wöchentlichen Arbeitszeit um 3 Stunden (von 32,8 auf 35,8 Stunden) vor. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der neusten Prognosen eine weitere Anhebung abzusehen ist.
Stelle 18: Vermögenserfassung und –bewertung
Diese Stelle war im Stellenplan 2015 von einer Vollzeit- in eine Teilzeitstelle umgewandelt worden. Ein weiterer Stellenanteil der Mitarbeiterin befindet sich im Bereich Bürgerbüro. Diese Aufgaben sollen zunächst durch die Übernahme einer Auszubildenden im Bürgerbüro / Ordnungsamt mit aufgefangen werden (s.o.). Der Stellenanteil im Bürgerbüro bleibt erhalten, wird jedoch zunächst nicht besetzt. Die Stunden sollen zur Verstärkung des Teams bis zur Einführung der Doppik im Bereich Finanzen verbleiben.
Stellen NN - Übernahme Nachwuchskräfte - Vermögenserfassung und –bewertung
2 Vollzeitstellen. Hier ist die Übernahme zweier Auszubildender nach Abschluss ihrer Ausbildung Mitte 2016 vorgesehen. Der Tarifvertrag TVAöD enthält in § 16a eine Übernahmeverpflichtung bei dienstlichem bzw. betrieblichem Bedarf.
Eine Ausweisung dieser Stellen würde eine –befristete- Übernahme von Auszubildenden ermöglichen und damit das Nutzen des vermittelten Wissens in der eigenen Verwaltung. Um Planungssicherheit herzustellen, sind diese Stellen bereits in diesem Nachtrag aufgeführt, auch wenn sie erst in 2016 besetzt werden sollen.
Zur Verpflichtung Doppik-Einführung:
Folgen bei nicht rechtzeitiger Umstellung:
Rücksprache mit Herrn Schöning vom Kreis PI:
Nach § 11 GemHVO (kameral) ist die Aufstellung eines Jahresabschlusses ohne Abschreibungen (ab 2016) nicht möglich bzw. ist im Wesentlichen fehlerhaft.
Das Gemeindeprüfungsamt (GPA) würde dies im Rahmen der überörtlichen Prüfung beanstanden und die Beseitigung der Fehler durch einen Prüfbericht fordern. Erfolgt keine Nachbesserung, ergeht eine Anweisung an die BGMin zur Beseitigung der wesentlichen Fehler.
Ohne Jahresabschluss (JA) kann ein Antrag auf Fehlbetragszuweisungen nicht gestellt werden. Somit muss der JA bis Ende März korrekt aufgestellt werden.
Haben Kommunen bei der Bewertung der Vermögensgegenstände ein Wahlrecht?
Gem. § 55 Abs. 1+2 GemHVO-Doppik besteht für die Kommune keine Wahlrecht bei der Bewertung der Vermögensgegenstände.
Abs. 2 sieht eine Vereinfachung vor, wenn die tatsächliche Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ermittelt werden können z. B. alle Unterlagen sind verbrannt.
Stellt das GPA fest, das bei der Bewertung z. B. nur nach dem Ersatzwertverfahren oder Erfahrungswerte bewertet wurde, handelt es sich um eine Bilanzfälschung. Bilanzfälschung ist eine Dienstpflichtverletzung und im HGB sogar ein Straftatbestand.
Teil B – Einrichtungen
Stelle 84 und NN
Stundenerhöhung bzw. Neueinstellung für Projektarbeit Schulsozialarbeit lt. Beschluss des Hauptausschusses vom 30.6.2015.
Stelle 81 Erzieherin Jugendzentrum
Die Stelle wurde neu bewertet. Im Bereich des Tarifvertrages Sozial- und Erziehungsdienst können Erzieher ohne Ausbildung nach einer bestimmten Zeit, in der sie sich die Kenntnisse aneignen, aufgrund der dann vorhandenen Berufserfahrung wie Erzieher in die EG S6 des TV SuE eingruppiert werden. Die Stelle wäre damit korrekt nach S4 / S6 im Stellenplan zu führen, um dann nach den persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung durchzuführen. Die Stelleninhaberin war bisher im allgemeinen Tarif geführt und wird jetzt in den TV Sozial und Erziehungsdienst übergeleitet.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt,
die Stadtvertretung beschließt den vorliegenden 2. Nachtrag zum Stellenplan der Stadt Barmstedt 2015.
Finanzielle Auswirkungen:
Maßnahme | 2015 | 2016 |
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Höhere Bewertung Stelle 26 | 1.000 | 6.000 |
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NN Ordnungsamt/Asylbewerber |
| 36.400 |
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Stelle 50 – Erhöhung um 3 Std. wchtl. | 630 | 2.600 |
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NN Nachwuchskräfte |
| 36.400 | 2017 36.400 |
Stellen 84 und NN (Schulsozialarbeit) |
| 30000 (teilw. bereits 2015) |
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Stelle 81 Erzieherin | 3.100 | 3.100 | Antragsdatum Überprüfung Eingruppierung |
Anlage/n:
Änderungsliste 2. Nachtrag zum Stellenplan 2015
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Stellenplan 2015 - 2. Nachtrag Änderungsliste (14 KB) |
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