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Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt  

Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt
Datum: Di, 13.12.2011 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Wahl der Stimmenzähler/innen, Festsetzung der Tagesordnung      
Ö 2  
Ehrungen      
Ö 3  
Niederschrift über die Sitzung vom 25.10.2011      
Ö 4  
Einwohnerfragestunde      
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters über besondere Angelegenheiten      
Ö 6  
Preisanpassung Grundversorgung Strom zum 01.03.2012  
Enthält Anlagen
VO/2011-021  
Ö 7  
Beitritt zu dem gemeinsamen Kommunalunternehmen "IT-Verbund Schleswig-Holstein AöR"  
Enthält Anlagen
VO/2011-002  
Ö 8  
Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen und Wegen
Enthält Anlagen
VO/2011-011  
Ö 9  
Haushaltsplanungen 2012 a) Straßenausbau / Investitionen 2012 b) Vorüberlegungen Grundsatzplanungen
Enthält Anlagen
VO/2011-013  
Ö 10  
Geschäftsbericht und Feststellung der Bilanz 2010 der Stadtwerke Barmstedt  
Enthält Anlagen
VO/2011-017  
Ö 11  
B-Plan Nr. 46 a "nordwestlich Weidkamp, östlich Meßhorn, südlich Am Friedhof - 1. Änderung" a) Aufstellungsbeschluss b) Genehmigung des Planentwurfs c) Beteiligung der Öffentlichkeit / Auslegungsbeschluss d) Beteiligung der Behörden und sonstigenTräger öffentlicher Belange      
Ö 12  
Grundsatzbeschluss für die künftige Baulandausweisung in Barmstedt  
Enthält Anlagen
VO/2011-037  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Grundsatzbeschluss:

 

  1. Die Aufstellung von Bebauungsplänen für neue Wohngebiete und gewerbliche Ansiedlungen soll nur dort vorgenommen werden, wo ein städtebauliches Erfordernis besteht. Die Stadt Barmstedt wird dafür Sorge tragen, dass die Flächen sich zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses in öffentlicher Hand befinden.

 

  1. Die Stadt Barmstedt betreibt eine Bodenvorratspolitik, die es ermöglicht, bedarfsgerecht städtische Flächen für die Entwicklung von Wohn- oder Gewerbeflächen bereitzustellen. 

 

  1. Die Stadt Barmstedt zahlt dem Eigentümer einen fairen, angemessenen Preis. Der Alteigentümer wird an der Wertsteigerung noch wie folgt beteiligt: Vom gesamt erzielten Verkaufserlös - nach Schaffung des Baurechts - werden sämtliche Entwicklungskosten wie z.B. Planungs- und Erschließungskosten, Vorfinanzierungskosten und Kosten für Ausgleichsmaßnahmen als auch Verwaltungsaufwandskosten abgezogen. Weiter abgezogen werden die Kosten für die dauerhafte Unterhaltung und Erhaltung (Folgekosten/Infrastrukturkosten). Der Alteigentümer wird nach erfolgter Beratung im Bauausschuss an einer möglichen Wertsteigerung beteiligt. In diesem Fall wird eine Nachschusspflicht vom gesamt erzielten Verkaufserlös vereinbart.

 

   
    13.12.2011 - Stadtvertretung Barmstedt
    Ö 12 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Grundsatzbeschluss:

A

1.       Die Aufstellung von Bebauungsplänen für neue Wohngebiete und gewerbliche Ansiedlungen soll nur dort vorgenommen werden, wo ein städtebauliches Erfordernis besteht. Die Stadt Barmstedt wird dafür Sorge tragen, dass die Flächen sich zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses in öffentlicher Hand befinden.

 

2.       Die Stadt Barmstedt betreibt eine Bodenvorratspolitik, die es ermöglicht, bedarfsgerecht sdtische Flächen für die Entwicklung von Wohn- oder Gewerbeflächen bereitzustellen. 

 

3.       Die Stadt Barmstedt zahlt dem Eigentümer einen fairen, angemessenen Preis. Der Alteigentümer wird an der Wertsteigerung noch wie folgt beteiligt: Vom gesamt erzielten Verkaufserlös - nach Schaffung des Baurechts - werden sämtliche Entwicklungskosten wie z.B. Planungs- und Erschließungskosten, Vorfinanzierungskosten und Kosten für Ausgleichsmaßnahmen als auch Verwaltungsaufwandskosten abgezogen. Weiter abgezogen werden die Kosten für die dauerhafte Unterhaltung und Erhaltung (Folgekosten/Infrastrukturkosten). Der Alteigentümer wird nach erfolgter Beratung im Bauausschuss an einer möglichen Wertsteigerung beteiligt. In diesem Fall wird eine Nachschusspflicht vom gesamt erzielten Verkaufserlös vereinbart.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:              20

Nein- Stimmen:              1

Enthaltungen:              2

 

B

 

Eine gegenwärtige Planung im Stadtgebiet an der Lutzhorner Straße ist davon nicht betroffen“

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:              15

Nein- Stimmen:              5

Enthaltungen:              3

 

Ö 13  
Anfragen und Anregungen      
N 14     Grundstückskauf I      
N 15     Grundstückskauf II      
N 16     Nachbeurkundung Erbbaurechtvertrag Stadt Barmstedt/BMTV      
N 17     Grundstückskauf Steinmoorweg      
N 18     Grundstücksangelegenheiten      
N 19     Personalangelegenheiten      
Ö 20  
Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse      
               

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Am Markt 1
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