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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - B-Plan Nr. 46 a "nordwestlich Weidkamp, östlich Meßhorn, südlich Am Friedhof - 1. Änderung" a) Aufstellungsbeschluss b) Genehmigung des Planentwurfs c) Beteiligung der Öffentlichkeit / Auslegungsbeschluss d) Beteiligung der Behörden und sonstigenTräger öffentlicher Belange  

Öffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 11
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 13.12.2011 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende stellt den Inhalt der Vorlage, sowie das Beratungsergebnis im Bauausschuss vor. Er geht auf die mit der Änderung beabsichtigten Ziele ein.


Beschluss:

 

1.       Der Bebauungsplanes Nr. 46 a der Stadt Barmstedt nordwestlich „Weidkamp“, östlich „Meßhorn“ und südlich „Am Friedhof“ soll entsprechend der Planunterlagen geändert werden.

2.       Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB); 

3.       Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 3 Absatz 1 Satz 2 BauGB und § 13 Absatz 2 Nr. 1 abgesehen, weil im Rahmen der vereinfachten Änderung Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

4.       Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 a der Stadt Barmstedt nordwestlich „Weidkamp“, östlich „Meßhorn“ und südlich „Am Friedhof“ werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

5.       Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:              23

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

 

Herr Tetz erklärt sich gem. § 22 GO für befangen. Er verlässt den Sitzungsraum. Nach Beschlussfassung wird ihm das Ergebnis der Beratung mitgeteilt. Ebenfalls war während der Abwesenheit der Bürgermeister nicht anwesend.

 

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