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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2011-021  

Betreff: Preisanpassung Grundversorgung Strom zum 01.03.2012
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Fred Freyermuth
Federführend:Stadtwerke Barmstedt   
Beratungsfolge:
Werkausschuss Barmstedt Vorberatung
30.11.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werkausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
13.12.2011 
Öffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Stromendpreise setzen sich aus mehreren Preisbestandteilen zusammen. Unter anderem die eigentliche Energie, das Netznutzungsentgelt, die Stromsteuer, die Konzessionsabgabe, sowie Abgaben nach dem KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz) und dem EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz).

Die Entwicklung der Abgabe nach dem EEG ist wie folgt (netto):

2009

2010

2011

2012

1,26 Ct/kWh

2,05 Ct/kWh

3,53 Ct/kWh

3,59 Ct/kWh

 

Die Verdreifachung der Abgabe ist auf die nach wie vor steigende Anzahl wie Stromerzeugungsanlagen wie Windkraft und Photovoltaikanlagen zurück zu führen.

 

    Stellungnahme der Stadtwerke

Die letzte Strompreisanpassung erfolgte zum 01.02.2009. Die seitdem gestiegenen Abgaben nach EEG wurden bisher durch die Stadtwerke getragen. Die Mehrkosten aus der Umstellung auf Wasserkraftstrom zum 01.01.2010 ebenfalls. Auch konnten Preisanstiege im Einkauf aufgrund der Atomstromdiskussion bisher innerbetrieblich kompensiert werden. Dieses hatte bereits merkliche Auswirkungen auf das Strom-Spartenergebnis 2010.

Für 2012 kommt erneut eine Anhebung der Abgabe auf uns zu und zusätzlich werden die Netzentgelte des vorgelagerten Netzbetreibers die eigenen Netzentgelte steigen lassen.

Eine erneute Übernahme dieser externen Kostensteigerung kann durch die Stromsparte nicht getragen werden. Eine Anpassung der Grundversorgung zum 01.03.2012 wird deshalb empfohlen. Die Sondervertragskunden (Mc-Watt und Gewerbekunden) werden zum Jahreswechsel angepasst.

 

 


 

Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die Grundversorgungsstrompreise zum 01.03.2012 einheitlich um 1,5 Ct/kWh netto anzupassen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Zuständig ist die Stadtvertretung.

 

 


Anlage/n:

-          Grundversorgung Strom, Anpassung z. 01.03.2012

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Grundversorgung Strom, Anpassung z. 01.03.2012 (57 KB)      

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