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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2011-037  

Betreff: Grundsatzbeschluss für die künftige Baulandausweisung in Barmstedt
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
13.12.2011 
Öffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Fassung eines Grundsatzbeschlusses für künftige Baulandausweisungen im Gebiet der Stadt Barmstedt ist bereits in einigen Sitzungen des Bauausschusses und der Stadtvertretung Barmstedt beraten worden. Ein abschließender Beschluss kam bisher jedoch nicht zustande. Bereits in den Jahren 2000/2003 wurde über die künftige Baulandausweisung und deren Realisierung beraten. Während der Sitzung des Bauausschusses am 19. Mai diesen Jahres und den anschließenden Beratungen in den Fraktionen wurde am 15.11.2011 im Bauausschuss eine Empfehlung für die Dezembersitzung der Stadtvertretung ausgesprochen, nach Vorbereitung einer entsprechenden Vorlage einen abschließenden Grundsatzbeschluss zu fassen. In einem Vermerk, der dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist, wurde diese Angelegenheit bereits vor einiger Zeit verwaltungsseitig gewürdigt und rechtlich betrachtet.

 


Beschlussvorschlag:

 

Grundsatzbeschluss:

 

  1. Die Aufstellung von Bebauungsplänen für neue Wohngebiete und gewerbliche Ansiedlungen soll nur dort vorgenommen werden, wo ein städtebauliches Erfordernis besteht. Die Stadt Barmstedt wird dafür Sorge tragen, dass die Flächen sich zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses in öffentlicher Hand befinden.

 

  1. Die Stadt Barmstedt betreibt eine Bodenvorratspolitik, die es ermöglicht, bedarfsgerecht städtische Flächen für die Entwicklung von Wohn- oder Gewerbeflächen bereitzustellen. 

 

  1. Die Stadt Barmstedt zahlt dem Eigentümer einen fairen, angemessenen Preis. Der Alteigentümer wird an der Wertsteigerung noch wie folgt beteiligt: Vom gesamt erzielten Verkaufserlös - nach Schaffung des Baurechts - werden sämtliche Entwicklungskosten wie z.B. Planungs- und Erschließungskosten, Vorfinanzierungskosten und Kosten für Ausgleichsmaßnahmen als auch Verwaltungsaufwandskosten abgezogen. Weiter abgezogen werden die Kosten für die dauerhafte Unterhaltung und Erhaltung (Folgekosten/Infrastrukturkosten). Der Alteigentümer wird nach erfolgter Beratung im Bauausschuss an einer möglichen Wertsteigerung beteiligt. In diesem Fall wird eine Nachschusspflicht vom gesamt erzielten Verkaufserlös vereinbart.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Zurzeit bestehen keine finanziellen Auswirkungen

 


Anlage/n:

Vermerk

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Grundsatzbeschluss künftige Baulandausweisung (33 KB)      

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