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Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt  

Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt
Datum: Di, 20.04.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:07 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Wahl der Stimmenzähler/innen, Festsetzung der Tagesordnung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Niederschrift über die Sitzung vom 31.03.2010      
Ö 4  
Bericht des Bürgermeisters über besondere Angelegenheiten      
Ö 5     Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für Barmstedt      
Ö 6  
Jahresrechnung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2009  
Enthält Anlagen
VO/2010-493  
Ö 7  
Ausschreibung und Vergabe von öffentlichen Aufträgen hier: Erhöhung der Wertgrenzen nach § 8 a der Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge  
Enthält Anlagen
VO/2010-524  
Ö 8  
Enthält Anlagen
Neubau und Sanierung von Sporthallen hier: Entscheidung zur Umsetzung des Mehrwertsteuermodells  
VO/2010-540  
Ö 9  
Aufstellung des B-Planes Nr. 69 (Chemnitzstraße Nr. 34-36) hier: erneuter Aufstellungsbeschluss für das Verfahren nach § 13 a BauGB  
VO/2010-535  
Ö 10  
Aufstellung des B-Planes Nr. 69 (Chemnitzstraße Nr. 34-36) hier: Offenlegung des Planentwurfes a) Genehmigung des Planentwurfes b) Beteiligung der Öffentlichkeit / Auslegungsbeschluss c) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  
Enthält Anlagen
VO/2010-536  
Ö 11  
Aufstellung des B-Planes Nr. 70 (Küsterkamp/ ALDI) a) Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit b) Satzungsbeschluss c) Feststellung des Planungsstandes nach § 33 BauGB zur Erteilung von Baugenehmigungen vor Rechtskraft
Enthält Anlagen
VO/2010-538  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt:

 

a.       Über die vorgebrachten Anregungen wird gemäß Vorschlag des Planungsbüros beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die beteiligten Behörden und die Personen, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

b.       Nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 82 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 67 für den Bereich der Seniorenwohnanlage südwestlich der Innenstadt, südlich der Marktstraße und des Roissy-en-Brie-Platzes sowie südöstlich der Middelfahrtallee – als Satzung. Der Bebauungsplan ist anzuzeigen.

b.1 Die Begründung wird gebilligt.

b.2 Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bekanntmachung gemäß § 10 Absatz 3 BauGB  zu veranlassen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der entsprechenden Begründung während der Dienststunden eingesehen werden kann.

 

c.       Die Stadtvertretung beschließt, die Vorweg-Genehmigungsreife / den Stand nach § 33 Baugesetzbuch für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 67 festzustellen

 

Aufgrund des § 22 GO waren kein / folgende Mitglieder des Bauausschusses / der Stadtvertretung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

   
    30.03.2010 - Bauausschuss Barmstedt
    Ö 5 - geändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt:

 

a.      Über die vorgebrachten Anregungen wird gemäß Vorschlag des Planungsbüros beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die beteiligten Behörden und die Personen, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

b.      Nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 82 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 70 für den Bereich „Küsterkamp“ im Zentrum der Stadt Barmstedt südlich der Marktstraße und beidseitig der Straße „Küsterkamp“ – als Satzung. Der Bebauungsplan ist bekanntzumachen.

b.1 Die Begründung wird gebilligt.

b.2 Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bekanntmachung gemäß § 10 Absatz 3 BauGB  zu veranlassen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der entsprechenden Begründung während der Dienststunden eingesehen werden kann.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Mitglieder des Bauausschusses von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

a.)                             Ja- Stimmen:                            7

Nein- Stimmen:              1

Enthaltungen:                            0

 

b.)                            Ja- Stimmen:                            7

Nein- Stimmen:              1

Enthaltungen:                            0

 

Abhängig gemacht wird der Beschluss davon, dass bis zur Sitzung der Stadtvertretung der Entwurf eines Erschließungsvertrages angefertigt wird. Der Kaufvertrag wurde ebenfalls noch nicht abgeschlossen.

 

Anmerkung der Verwaltung: Der Entwurf des Erschliessungsvertrages wird nach den Vorgaben der Verwaltung zur Zeit von Herrn Rechtsanwalt Lehming vorbereitet.

   
    20.04.2010 - Stadtvertretung Barmstedt
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt:

 

a.      Über die vorgebrachten Anregungen wird gemäß Vorschlag des Planungsbüros beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die beteiligten Behörden und die Personen, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

b.      Nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 82 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 67 für den Bereich der Seniorenwohnanlage südwestlich der Innenstadt, südlich der Marktstraße und des Roissy-en-Brie-Platzes sowie südöstlich der Middelfahrtallee – als Satzung. Der Bebauungsplan ist anzuzeigen.

b.1 Die Begründung wird gebilligt.

b.2 Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bekanntmachung gemäß § 10 Absatz 3 BauGB  zu veranlassen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der entsprechenden Begründung während der Dienststunden eingesehen werden kann.

 

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Mitglieder der Stadtvertretung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 15             

Nein- Stimmen: 4             

Enthaltungen: 2             

Ö 12  
Anfragen und Anregungen      
N 13     Grundstücksangelegenheiten      
N 14     Erbbaurechte      
N 15     Personalangelegenheiten      
               

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