Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2010-540
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Sachverhalt:
Auf Antrag der Fraktion der „Bürger für Barmstedt“ vom 09. November 2009 hat der Hauptausschuss am 24. November 2009 der Verwaltung den Auftrag erteilt, die Sanierung, den Bau und den Betrieb von Sporthallen im Rahmen des „Mehrwertsteuermodells“ zu prüfen.
Gemäß § 102 Gemeindeordnung darf die Gemeinde Gesellschaften gründen, wenn ein wichtiges Interesse der Gemeinde an der Gründung vorliegt und die kommunale Aufgabe dauerhaft mindestens ebenso gut wie in der Organisationsform des öffentlichen Rechts erfüllt wird, die Haftung und die Einzahlungsverpflichtung der Gemeinde auf einen in ihrer Leistungsfähigkeit angemessenen Betrag begrenzt wird, die Gemeinde einen angemessenen Einfluss erhält und gewährleistet ist, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht nach den Vorschriften des Handelsrechts aufgestellt und geprüft werden.
Der steuerrechtliche Aspekt wurde im Wesentlichen von Herrn Steuerberater Dr. Nick Gehrke und Herrn Stadtvertreter Christian Kahns untersucht. An die Finanzämter Itzehoe und Pinneberg wurden Anträge auf verbindliche Auskunft zur Umsetzung des „Mehrwertsteuermodells“ durch eine gemeinnützige GmbH gestellt. Verbindliche Auskünfte liegen bisher nicht vor. Das Finanzamt Itzehoe ist jedoch in einer Zwischennachricht der Argumentation in dem Antrag für die Umsetzung des „Mehrwertsteuermodells“ im Wesentlichen gefolgt. Auch wenn diese Mitteilung unverbindlich ist, kann davon ausgegangen werden, dass die Vorsteuer auf die Baukosten gezogen werden kann. Unwägbarkeiten ergeben sich hinsichtlich der Beurteilung der Gemeinnützigkeit und der bisher nicht erfolgten Umsetzung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie in nationales Recht. Diese Probleme wären jedoch bei der Gründung einer „normalen“ GmbH ausgeklammert. Die Folge wäre allerdings, dass der laufende Betrieb den Nutzern mit 19 % statt mit 7 % Mehrwertsteuer berechnet werden muss. Die Grundstücksübertragung von der Stadt in eine GmbH ist nach vorliegenden Informationen von der Grunderwerbsteuer befreit.
Die Kosten für die Sanierung der Sporthalle Schulstraße wurden mit 1.890.000 EUR ermittelt. Die Maßnahme mit Zuweisungen aus dem Konjunkturpaket II im Gesamtbetrag von 831.900 EUR gefördert. Nach den Förderbedingungen müssen der Baubeginn im Jahr 2010 und die Schlussabrechnung bis Ende 2011 erfolgt sein.
Der Neubau einer zweiten Sporthalle in der Schulstraße ist mit 2.000.000 EUR veranschlagt. Zur Anteilfinanzierung wurden Fördermittel aus dem Investitionspakt 2008/2009 in Höhe von 486.000 EUR zugesagt. Die Fördermittel sind bis Ende September 2011 abzurechnen.
Bei einer herkömmlichen Maßnahmendurchführung im Rahmen des Haushalts könnte unverzüglich mit der Maßnahmendurchführung begonnen werden. Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen wurden mit dem Haushalt 2010 geschaffen. Weitere Zeitverluste im Hinblick auf die fristgerechte Mittelverwendung würden sich nicht ergeben.
Sollte sich die Stadtvertretung für eine Aufgabenübertragung auf eine neu zu gründende GmbH entscheiden, wäre vorerst der GmbH-Vertrag auszuarbeiten und zu beschließen. Ein/e Geschäftsführer/in wäre zu bestellen und die Eintragung in das Handelsregister müssten erfolgen. Mit der Maßnahmendurchführung könnte erst danach begonnen werden. Mit einer seitens der Verwaltung nicht einzuschätzenden Zeitverzögerung ist auf jeden Fall zu rechnen.
Mit der Übertragung der Aufgaben auf eine neu zu gründende GmbH wird sich der administrative Aufwand erhöhen. Für die GmbH ist ein eigenständiger Wirtschaftsplan aufzustellen. Die Zahlungsmittelbestände der Stadt und der GmbH sind voneinander zu trennen. Ein zusätzlicher Buchungsaufwand ist die Folge. Die Nutzungen sind den Schulen, den Vereinen und sonstigen Nutzern mit ausgewiesenen 19 % Mehrwertsteuer zu berechnen. Die Nutzer müssen tatsächliche Zahlungen an die GmbH leisten. Die von den Sportvereinen geleisteten Zahlungen würden den Vereinen von der Stadt aus Sportförderungsmitteln erstattet. Der Finanzverwaltung gegenüber sind Steueranmeldungen und -erklärungen abzugeben. An die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer wäre eine Aufwandsentschädigung zu zahlen. Die Jahresabschlüsse müssten von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft werden.
Bei einer Abwicklung über den städtischen Haushalt reduziert sich der Aufwand im Wesentlichen auf die einmal jährlich zu buchenden internen Leistungsbeziehungen.
Mitarbeiter/innen der Stadt Barmstedt müssen nach Einschätzung der Verwaltung nicht in die GmbH wechseln. Die Aufgabenerledigung könnte die GmbH der Stadt Barmstedt übertragen. Die Stadt müsste dann die entsprechende Kostenerstattung gegenüber der GmbH geltend machen.
Mit dem zurzeit bei der Stadt Barmstedt eingesetzten kameralen Finanzverfahren „OK.FIS“ kann eine GmbH buchungstechnisch nicht abgebildet werden. Erforderlich ist der Wechsel auf ein „DOPPIK-Verfahren“. Da das Rechnungswesen zum 01. Januar 2012 von der Kameralistik auf die Doppik umgestellt wird, muss ein entsprechendes Verfahren jedoch ohnehin kurzfristig installiert werden.
Die voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen einer GmbH-Gründung werden wie folgt dargestellt:
Investitionsvolumen
Maßnahme | Baukosten brutto | USt.-Satz | Baukosten netto | Umsatzsteuer |
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Neubau Sporthalle | 2.000.000,00 € | 19 % | 1.680.672,27 € | 319.327,73 € |
Sanierung Sporthalle | 1.890.000,00 € | 19 % | 1.588.235,29 € | 301.764,71 € |
Summe | 3.890.000,00 € |
| 3.268.907,56 € | 621.092,44 € |
Bei einer Maßnahmendurchführung durch eine GmbH kann die in den Baukosten enthaltene Umsatzsteuer in Höhe von 621.092,44 EUR als Vorsteuer geltend gemacht werden. In Höhe dieses Betrages wird eine Kreditfinanzierung entbehrlich. Die durchschnittliche Zinsersparnis beträgt bei einem zurzeit marktüblichen Zinssatz von 4 % p. a. und einer Laufzeit von 30 Jahren jährlich rd. 12.400 EUR.
Laufender Betrieb (jährlich beide Hallen)
| Haushalt | GmbH | |||
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| Betrag brutto | USt.-Satz | Betrag netto | Umsatzsteuer |
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Bauunterhaltung | 15.000,00 € | 15.000,00 € | 19 % | 12.605,04 € | 2.394,96 € |
GWG | 2.000,00 € | 2.000,00 € | 19 % | 1.680,67 € | 319,33 € |
Heizung | 55.000,00 € | 55.000,00 € | 19 % | 46.218,49 € | 8.781,51 € |
Strom | 14.000,00 € | 14.000,00 € | 19 % | 11.764,71 € | 2.235,29 € |
Wasser | 4.000,00 € | 4.000,00 € | 7 % | 3.738,32 € | 261,68 € |
Abwasser | 8.000,00 € | 8.000,00 € | 0 % | 8.000,00 € | 0,00 € |
Reinigung | 24.000,00 € | 24.000,00 € | 19 % | 20.168,07 € | 3.831,93 € |
Hausmeister | 25.000,00 € | 25.000,00 € | 0 % | 25.000,00 € | 0,00 € |
Verwaltung | 10.000,00 € | 25.000,00 € | 0 % | 25.000,00 € | 0,00 € |
Zinsen | 51.500,00 € | 39.100,00 € | 0 % | 39.100,00 € | 0,00 € |
Abschreibung | 48.700,00 € | 48.700,00 € | 0 % | 48.700,00 € | 0,00 € |
Geschäftsführer | 0,00 € | 2.400,00 € | 0 % | 2.400,00 € | 0,00 € |
Wirtschaftsprüfer | 0,00 € | 5.000,00 € | 19 % | 4.201,68 € | 798,32 € |
Aufwand p. a. | 257.200,00 € | 267.200,00 € |
| 248.576,98 € | 18.623,02 € |
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Nutzungsentgelte | 257.200,00 € |
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| 248.576,98 € |
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+ 19 % USt. | 0,00 € |
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| 47.229,63 € |
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Erträge p. a. | 257.200,00 € |
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| 295.806,61 € |
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Summe Stunden | 6.632 |
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- Anteil Schulen | 2.470 |
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- Anteil Vereine | 4.162 |
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| Vergleich |
Nutzungsentgelte | 257.200,00 € |
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| 295.806,61 € | + 38.606,61 € |
- Anteil Schulen | 95.800,00 € |
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| 110.169,23 € | + 14.369,23 € |
- Anteil Vereine | 161.400,00 € |
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| 185.637,38 € | + 24.237,38 € |
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Nutzungsstunde | 38,78 € |
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| 44,60 € | + 5,82 € |
Bei einer Maßnahmendurchführung durch eine GmbH ergibt sich für den Haushalt der Stadt Barmstedt eine jährliche Mehrbelastung von 38.606,61 EUR. Von daher wird vorgeschlagen, die Baumaßnahmen über den Haushalt der Stadt Barmstedt abzuwickeln und von der Gründung einer gemeinnützigen GmbH oder einer „normalen“ GmbH Abstand zu nehmen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt, die Sanierung und den Neubau der Sportstätten in der Schulstraße über den städtischen Haushalt abzuwickeln. Von der Gründung einer gemeinnützigen GmbH oder einer „normalen“ GmbH wird abgesehen.
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