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Auszug - Neubau und Sanierung von Sporthallen hier: Entscheidung zur Umsetzung des Mehrwertsteuermodells
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Heinz Scharrel trägt den Sachverhalt vor. Er führt aus, dass der Hauptausschuss auf Antrag der Fraktion BfB-Fraktion am 24. November 2009 der Verwaltung den Auftrag erteilt hat, die Sanierung, den Bau und den Betrieb von Sporthallen im Rahmen des „Mehrwertsteuermodells“ zu prüfen. Der steuerrechtliche Aspekt wurde im Wesentlichen von Herrn Steuerberater Dr. Nick Gehrke und Herrn Stadtvertreter Christian Kahns untersucht. Laut einer unverbindlichen Auskunft des Finanzamtes Itzehoe kann davon ausgegangen werden, dass die Vorsteuer auf die Baukosten gezogen werden kann. Sollte sich die Stadtvertretung für eine Aufgabenübertragung auf eine neu zu gründende GmbH entscheiden, wären verschiedene organisatorische Vorarbeiten zu leisten. Mit einer seitens der Verwaltung nicht einzuschätzenden Zeitverzögerung ist auf jeden Fall zu rechnen. Bei einer Maßnahmendurchführung im Rahmen des Haushalts könnte unverzüglich mit dem Neubau und der Sanierung begonnen werden. Mit der Übertragung der Aufgaben auf eine neu zu gründende GmbH wird sich der administrative Aufwand (Aufstellung des Wirtschaftsplanes, zusätzlicher Buchungsaufwand, Aufwandsentschädigung für Geschäftsführer, etc.) erhöhen. Bei einer Abwicklung über den städtischen Haushalt reduziert sich der Aufwand im Wesentlichen auf die einmal jährlich zu buchenden internen Leistungsbeziehungen. Bei einer Maßnahmendurchführung durch eine GmbH kann die in den Baukosten enthaltene Umsatzsteuer in Höhe von 621.092,44 EUR als Vorsteuer geltend gemacht werden. In Höhe dieses Betrages wird eine Kreditfinanzierung entbehrlich. Die durchschnittliche Zinsersparnis beträgt bei einem zurzeit marktüblichen Zinssatz von 4 % p. a. und einer Laufzeit von 30 Jahren jährlich rd. 12.400 EUR. Bei einer Maßnahmendurchführung durch eine GmbH ergibt sich nach der Berechnung des Fachamtes für Zentrale Dienste und Finanzen für den Haushalt der Stadt Barmstedt eine jährliche Mehrbelastung von 38.606,61 EUR. Herr Steuerberater Dr. Gehrke hat eine Cash-Flow-Berechnung aufgestellt, die die Abschreibung, die Verwaltungskosten und die Zinsen nicht enthält. Nach Auffassung des Fachamtes für Zentrale Dienste und Finanzen sind diese Positionen bei der Gesamtbetrachtung zu berücksichtigen. Von daher wird vorgeschlagen, die Baumaßnahmen über den Haushalt der Stadt Barmstedt abzuwickeln und von der Gründung einer gemeinnützigen GmbH oder einer „normalen“ GmbH Abstand zu nehmen.
Herr Schmidt beantragt für die CDU/FDP-Fraktion, dass die Stadtvertretung den Bürgermeister mit der Gründung einer Sporthallen-GmbH für die Stadt Barmstedt zum Zwecke der Durchführung der anstehenden Baumaßnahme und zum Betrieb der Sporthallen beauftragt. Die Grundstücke der Sporthallen sind auf diese GmbH, die im 100% Eigentum der Stadt stehen wird, zu übertragen. Aus Einrichtungskosten soll die Vorsteuer gezogen werden, da die GmbH umsatzsteuerpflichtige Dienstleistungen an die Bedarfsträger (Schulen & Vereine) erbringen soll. Als Geschäftsführer der GmbH soll der Bürgermeister der Stadt Barmstedt fungieren. Die Begründung und der Antrag selbst sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Herr Christian Kahns geht ausführlich auf die unterschiedlichen Berechnungsmodelle ein und erklärt, dass Steuerberater Dr. Gehrke bei seiner Berechnung das bestmögliche Szenario und Herr Scharrel das schlechtmöglichste Szenario unterstellt hat. Nach Auffassung von Herrn Kahns trifft sich die Wahrheit in der Mitte.
Nach einer eingehenden Diskussion bezieht Steuerberater Dr. Gehrke ausführlich Stellung und erläutert sein Berechnungsmodell. Herr Gehrke bedauert es, dass die Herren Scharrel, Kahns und er nicht zu einem gemeinsamen Termin zusammengefunden haben. Er ist sich sicher, dass eine Einigung auf eine einheitliche Berechnungsgrundlage erreicht worden wäre.
Herr Perner beantragt für die BfB-Fraktion, den Tagesordnungspunkt zu vertagen. Der Stadtvertretung ist eine abgestimmte Vorlage zeitnah zur erneuten Beschlussfassung vorzulegen.
Nach einer erneuten Diskussion stimmt die Stadtvertretung über die unterschiedlichen Anträge ab.
Abstimmungsergebnis über den Vertagungsantrag der BfB-Fraktion:
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 12
Enthaltungen 3
Der Antrag ist somit abgelehnt.
Abstimmungsergebnis über den Antrag der CDU/FDP-Fraktion:
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 14
Enthaltungen: 1
Der Antrag ist somit abgelehnt.
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt, die Sanierung und den Neubau der Sportstätten in der Schulstraße über den städtischen Haushalt abzuwickeln. Von der Gründung einer gemeinnützigen GmbH oder einer „normalen“ GmbH wird abgesehen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 13
Nein- Stimmen: 6
Enthaltungen: 2
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