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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2010-524  

Betreff: Ausschreibung und Vergabe von öffentlichen Aufträgen
hier: Erhöhung der Wertgrenzen nach § 8 a der Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Jörg Bucher
Federführend:Strategische Steuerung   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
23.03.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
20.04.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 28.10.2008 hat die Stadtvertretung der Stadt Barmstedt die dieser Vorlage beigefügte Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Stadt Barmstedt als Dienstanweisung erlassen. Die Wertgrenzen sind identisch mit den Wertgrenzen der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung (SHVgVO).

Die wesentlichen Wertgrenzen aus § 3 der Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Stadt Barmstedt stellen sich wie folgt dar:

 

Bauleistungen nach der VOB

a) Freihändige Vergabe

- ohne Preisumfrage bis 999,99 €

- nach Preisumfrage ab 1.000,-- € bis 29.999,99 €

b) Beschränkte Ausschreibung

bei allen Gewerken

- ohne vorherigen öffentlichen Teilnahmewettbewerb ab 30.000,-- € bis 99.999,99 €

- mit vorherigem öffentlichen Teilnahmewettbewerb ab 30.000,-- € bis 199.999,99 €

c) Öffentliche Ausschreibung

bei allen Gewerken

ab 100.000,-- € bis 5.149.999,99 €

ab 200.000,-- € bis 5.149.999,99 €

 

Liefer- und Dienstleistungen nach der VOL

a) Freihändige Vergabe

- ohne Preisumfrage bis 999,99 €

- nach Preisumfrage ab 1.000,-- € bis 24.999,99 €

b) Beschränkte Ausschreibung

ab 25.000,-- € bis 49.999,99 €

c) Öffentliche Ausschreibung

ab 50.000,-- € bis 205.999,99 €

 

Im Rahmen der Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes und des effizienten Einsatzes der Mittel aus dem Konjunkturpaket II hat die Landesregierung durch Änderung der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung die Möglichkeit geschaffen, bestimmte öffentliche Aufträge ohne förmliches Ausschreibungsverfahren zu vergeben. Die Wertgrenzen wurden deutlich angehoben, um in wirtschaftlich schwierigen Zeiten eine schnelle Vergabe von Aufträgen zu gewährleisten. Weiter soll die regionale Wirtschaft durch die Anhebung der Wertgrenzen und die damit verbundene mögliche Vergabe von Aufträge an regionale mittelständische Betriebe gefördert werden.

 

Seit dem 27.02.2009 gelten nach § 8 a (SHVgVO) befristet bis zum 24.11.2010 folgende Wertgrenzen:

 

Bauleistungen nach der VOB

a) Freihändige Vergabe

bis 99.999,99 €

b) Beschränkte Ausschreibung

bei allen Gewerken

- ohne vorherigen öffentlichen Teilnahmewettbewerb bis 999.999,99 €

 

Liefer- und Dienstleistungen nach der VOL

a) Freihändige Vergabe

bis 99.999,99 €

b) Beschränkte Ausschreibung

bis 99.999,99 €

 

 

Die erhöhten Wertgrenzen der (SHVgVO) gelten befristet bis zum 24.11.2010. Danach gelten wieder die bisherigen Wertgrenzen der (SHVgVO) bzw. der Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Stadt Barmstedt.

 

Im Hinblick auf die Vergabe von Aufträgen im Rahmen von  Bauvorhaben (Bau und Sanierung von Sporthallen, Sanierung des Jugendzentrums usw.) und der möglichen Vergabe von Aufträgen für Lieferungen und Leistungen (möglicherweise neue Finanzsoftware im Rahmen der Umstellung auf die Doppik) sollte die Stadtvertretung beschließen, dass für den dargestellten befristeten Zeitraum die Wertgrenzen nach § 8a (SHVgVO) abweichend von der Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Stadt Barmstedt anzuwenden sind.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

A)

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, bei der Vergabe von Aufträgen die Wertgrenzen nach § 8 a der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung abweichend von der Ausschreibungs- und Vergabeverordnung der Stadt Barmstedt anzuwenden. Ab dem 25.11.2010 gilt die Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Stadt Barmstedt mit ihren Wertgrenzen für die Vergabe von Aufträgen wieder in vollem Umfang.

 

B)

Die Stadtvertretung beschließt, bei der Vergabe von Aufträgen die Wertgrenzen nach § 8 a der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung abweichend von der Ausschreibungs- und Vergabeverordnung der Stadt Barmstedt anzuwenden. Ab dem 25.11.2010 gilt die Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Stadt Barmstedt mit ihren Wertgrenzen für die Vergabe von Aufträgen wieder in vollem Umfang.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die vereinfachte Vergabe von Aufträgen werden Kosten eingespart.

Anlage/n:

Anlage/n:

Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Stadt Barmstedt

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Ausschreibungs-Vergabeordnung Stadt (116 KB)      
Stammbaum:
VO/2010-524   Ausschreibung und Vergabe von öffentlichen Aufträgen hier: Erhöhung der Wertgrenzen nach § 8 a der Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge   Strategische Steuerung   Vorlage Barmstedt (öffentlich)
VO/2010-529   Ausschreibung und Vergabe von öffentlichen Aufträgen hier: Erhöhung der Wertgrenzen nach § 8 a der Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge   Strategische Steuerung   Vorlage Hörnerkirchen (öffentlich)
VO/2010-531   Ausschreibung und Vergabe von öffentlichen Aufträgen hier: Erhöhung der Wertgrenzen nach § 8 a der Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge   Strategische Steuerung   Vorlage Hörnerkirchen (öffentlich)
VO/2010-533   Ausschreibung und Vergabe von öffentlichen Aufträgen hier: Erhöhung der Wertgrenzen nach § 8 a der Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge   Strategische Steuerung   Vorlage Hörnerkirchen (öffentlich)
VO/2010-687   Ausschreibung und Vergabe von öffentlichen Aufträgen hier: Erhöhung der Wertgrenzen nach § 8 a der Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge   Strategische Steuerung   Vorlage Hörnerkirchen (öffentlich)
VO/2010-534   Ausschreibung und Vergabe von öffentlichen Aufträgen hier: Erhöhung der Wertgrenzen nach § 8 a der Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge   Strategische Steuerung   Vorlage Hörnerkirchen (öffentlich)
VO/2011-799   Ausschreibung und Vergabe von öffentlichen Aufträgen hier: Erhöhung der Wertgrenzen nach § 8 a der Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge   Strategische Steuerung   Vorlage Barmstedt (öffentlich)

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