Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2010-533
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Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 18.09.2008 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Bokel die dieser Vorlage beigefügte Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Bokel als Dienstanweisung erlassen. Die Wertgrenzen sind identisch mit den Wertgrenzen der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung (SHVgVO).
Die wesentlichen Wertgrenzen aus § 3 der Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Bokel stellen sich wie folgt dar:
Bauleistungen nach der VOB
a) Freihändige Vergabe
- ohne Preisumfrage bis 999,99 €
- nach Preisumfrage ab 1.000,-- € bis 29.999,99 €
b) Beschränkte Ausschreibung
bei allen Gewerken
- ohne vorherigen öffentlichen Teilnahmewettbewerb ab 30.000,-- € bis 99.999,99 €
- mit vorherigem öffentlichen Teilnahmewettbewerb ab 30.000,-- € bis 199.999,99 €
c) Öffentliche Ausschreibung
bei allen Gewerken
ab 100.000,-- € bis 5.149.999,99 €
ab 200.000,-- € bis 5.149.999,99 €
Liefer- und Dienstleistungen nach der VOL
a) Freihändige Vergabe
- ohne Preisumfrage bis 999,99 €
- nach Preisumfrage ab 1.000,-- € bis 24.999,99 €
b) Beschränkte Ausschreibung
ab 25.000,-- € bis 49.999,99 €
c) Öffentliche Ausschreibung
ab 50.000,-- € bis 205.999,99 €
Im Rahmen der Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes und des effizienten Einsatzes der Mittel aus dem Konjunkturpaket II hat die Landesregierung durch Änderung der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung die Möglichkeit geschaffen, bestimmte öffentliche Aufträge ohne förmliches Ausschreibungsverfahren zu vergeben. Die Wertgrenzen wurden deutlich angehoben, um in wirtschaftlich schwierigen Zeiten eine schnelle Vergabe von Aufträgen zu gewährleisten. Weiter soll die regionale Wirtschaft durch die Anhebung der Wertgrenzen und die damit verbundene mögliche Vergabe von Aufträgen an regionale mittelständische Betriebe gefördert werden.
Seit dem 27.02.2009 gelten nach § 8 a (SHVgVO) befristet bis zum 24.11.2010 folgende Wertgrenzen:
Bauleistungen nach der VOB
a) Freihändige Vergabe
bis 99.999,99 €
b) Beschränkte Ausschreibung
bei allen Gewerken
- ohne vorherigen öffentlichen Teilnahmewettbewerb bis 999.999,99 €
Liefer- und Dienstleistungen nach der VOL
a) Freihändige Vergabe
bis 99.999,99 €
b) Beschränkte Ausschreibung
bis 99.999,99 €
Die erhöhten Wertgrenzen der (SHVgVO) gelten befristet bis zum 24.11.2010. Danach gelten wieder die bisherigen Wertgrenzen der (SHVgVO) bzw. der Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Bokel.
Im Hinblick auf die Vergabe von Aufträgen im Rahmen der Entschlammung der Klärteichanlage sollte die Gemeindevertretung beschließen, dass für den dargestellten befristeten Zeitraum die Wertgrenzen nach § 8a (SHVgVO) abweichend von der Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Bokel anzuwenden sind.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, bei der Vergabe von Aufträgen die Wertgrenzen nach § 8 a der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung abweichend von der Ausschreibungs- und Vergabeverordnung der Gemeinde Bokel anzuwenden. Ab dem 25.11.2010 gilt die Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Bokel mit ihren Wertgrenzen für die Vergabe von Aufträgen wieder in vollem Umfang.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die vereinfachte Vergabe von Aufträgen werden Kosten eingespart.
Anlage/n:
Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Bokel
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | AusschreibungsundVergabeordnung (132 KB) |
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