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Auszug - Aufstellung des B-Planes Nr. 70 (Küsterkamp/ ALDI) a) Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit b) Satzungsbeschluss c) Feststellung des Planungsstandes nach § 33 BauGB zur Erteilung von Baugenehmigungen vor Rechtskraft
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Busse trägt den Sachverhalt vor und erklärt, dass das Auslegungsverfahren des B-Planes Nr. 70 der Stadt Barmstedt für das Gebiet „Küsterkamp“ im Zentrum der Stadt Barmstedt südlich der Marktstraße und beidseitig der Straße „Küsterkamp“ seit dem 20.02.2010 abgeschlossen ist. Die Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss wären damit erfüllt. Herr Busse verweist auf die Empfehlung des Bauausschusses. Der Bauausschuss hat in seiner letzten Sitzung den Beschluss der Stadtvertretung davon abhängig gemacht, dass bis zur heutigen Sitzung der Entwurf eines Erschließungsvertrages vorliegt.
Bürgermeister Hammermann erklärt, dass der Entwurf des Vertrages bereits erstellt und Herrn Rechtsanwalt Lehming zur Prüfung vorgelegt wurde. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass der Satzungsbeschluss trotzdem gefasst werden kann, da der Kaufvertrag erst abgewickelt wird, wenn der Erschließungsvertrag unterzeichnet wurde.
Herr Busse führt weiterhin aus, dass die im Rahmen des Auslegungsverfahrens sowie der Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Bedenken durch das Stadtplanungsbüro Maysack-Sommerfeld bearbeitet worden sind, so dass eine Abwägung durch die städtischen Gremien erfolgen kann. Herr Busse beantragt, gemäß Empfehlung des Bauausschusses ohne den Tagesordnungspunkt 11c zu beraten und zu beschließen.
Bürgervorsteher Quell beantragt, über die einzelnen Punkte „en bloc“ abzustimmen.
Es werden keine Einwendungen erhoben.
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt:
a. Über die vorgebrachten Anregungen wird gemäß Vorschlag des Planungsbüros beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die beteiligten Behörden und die Personen, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b. Nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 82 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 67 für den Bereich der Seniorenwohnanlage südwestlich der Innenstadt, südlich der Marktstraße und des Roissy-en-Brie-Platzes sowie südöstlich der Middelfahrtallee – als Satzung. Der Bebauungsplan ist anzuzeigen.
b.1 Die Begründung wird gebilligt.
b.2 Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bekanntmachung gemäß § 10 Absatz 3 BauGB zu veranlassen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der entsprechenden Begründung während der Dienststunden eingesehen werden kann.
Aufgrund des § 22 GO waren keine Mitglieder der Stadtvertretung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 15
Nein- Stimmen: 4
Enthaltungen: 2
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