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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2010-538  

Betreff: Aufstellung des B-Planes Nr. 70
a) Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit
b) Satzungsbeschluss
c) Feststellung des Planungsstandes nach § 33 BauGB zur Erteilung von Baugenehmigungen vor Rechtskraft
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
30.03.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses Barmstedt geändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
20.04.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Das Auslegungsverfahren des B-Planes Nr. 70 der Stadt Barmstedt für das Gebiet „Küsterkamp“ im Zentrum der Stadt Barmstedt südlich der Marktstraße und beidseitig der Straße „Küsterkamp“ ist seit dem 20.02.2010 abgeschlossen, so dass die Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss vorhanden sind. Die im Rahmen des Auslegungsverfahrens sowie der Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Bedenken sind durch das Stadtplanungsbüro Maysack-Sommerfeld soweit bearbeitet worden, dass eine Abwägung durch die städtischen Gremien erfolgen kann. Der Abwägungsvorschlag ist dieser Vorlage anliegend beigefügt.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt:

 

a.       Über die vorgebrachten Anregungen wird gemäß Vorschlag des Planungsbüros beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die beteiligten Behörden und die Personen, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

b.       Nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 82 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 67 für den Bereich der Seniorenwohnanlage südwestlich der Innenstadt, südlich der Marktstraße und des Roissy-en-Brie-Platzes sowie südöstlich der Middelfahrtallee – als Satzung. Der Bebauungsplan ist anzuzeigen.

b.1 Die Begründung wird gebilligt.

b.2 Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bekanntmachung gemäß § 10 Absatz 3 BauGB  zu veranlassen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der entsprechenden Begründung während der Dienststunden eingesehen werden kann.

 

c.       Die Stadtvertretung beschließt, die Vorweg-Genehmigungsreife / den Stand nach § 33 Baugesetzbuch für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 67 festzustellen

 

Aufgrund des § 22 GO waren kein / folgende Mitglieder des Bauausschusses / der Stadtvertretung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Abwägungsunterlagen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BAR08002_Abwaegung_100319 (119 KB)      
Stammbaum:
VO/2010-538   Aufstellung des B-Planes Nr. 70 a) Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit b) Satzungsbeschluss c) Feststellung des Planungsstandes nach § 33 BauGB zur Erteilung von Baugenehmigungen vor Rechtskraft   Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   Vorlage Barmstedt (öffentlich)
VO/2010-538-1   Aufstellung des B-Planes Nr. 70 (Küsterkamp / Aldi) a) Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit b) Satzungsbeschluss   Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   Vorlage Barmstedt (öffentlich)

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