Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2010-538-1
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Sachverhalt:
Das Auslegungsverfahren des B-Planes Nr. 70 der Stadt Barmstedt für das Gebiet „Küsterkamp“ im Zentrum der Stadt Barmstedt südlich der Marktstraße und beidseitig der Straße „Küsterkamp“ ist seit dem 20.02.2010 abgeschlossen, so dass die Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss vorhanden sind. Die im Rahmen des Auslegungsverfahrens sowie der Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Bedenken sind durch das Stadtplanungsbüro Maysack-Sommerfeld soweit bearbeitet worden, dass eine Abwägung durch die städtischen Gremien erfolgen kann. Der Abwägungsvorschlag ist dieser Vorlage anliegend beigefügt. Sowohl der Kauf- als auch der Erschließungsvertrag werden momentan vorbereitet. Sobald diese vorliegen, werden sie der Stadtvertretung zur Genehmigung vorgelegt werden. Ein Grundstücksverkauf wird nicht vor Abschluss des Erschließungsvertrages erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt:
a. Über die vorgebrachten Anregungen wird gemäß Vorschlag des Planungsbüros beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die beteiligten Behörden und die Personen, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b. Nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 82 der Landesbauordnung des Landes Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 70 für den Bereich Küsterkamp / Aldi als Satzung. Der Bebauungsplan ist anzuzeigen.
b1. Die Begründung wird gebilligt.
b2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bekanntmachung gemäß § 10 Absatz 3 BauGB zu veranlassen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der entsprechenden Begründung während der Dienststunden eingesehen werden kann.
Aufgrund des § 22 GO waren kein / folgende Mitglieder der Stadtvertretung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Vorläufiger Beschlussauszug Bauauschuss
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Kontakt & Öffnungszeiten
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De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
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