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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Aufstellung des B-Planes Nr. 69 (Chemnitzstraße Nr. 34-36) hier: erneuter Aufstellungsbeschluss für das Verfahren nach § 13 a BauGB  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 9
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 20.04.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:07 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2010-535 Aufstellung des B-Planes Nr. 69
hier: erneuter Aufstellungsbeschluss für das Verfahren nach § 13 a BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung Beteiligt:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Axel Schmidt trägt den Sachverhalt vor und erläutert, dass der Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung des B-Planes Nr

Herr Jürgen Busse trägt den Sachverhalt vor und erläutert, dass der Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung des B-Planes Nr. 69 der Stadt Barmstedt für den Bereich der Grundstücke Chemnitzstraße 34 und 36 bereits gefasst wurde. Allerdings wären in diesem Fall die Voraussetzungen für die Aufstellung eines B-Planes der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB erfüllt. Um zum einen Zeit und einige Verfahrensschritte (frühzeitige Behördenbeteiligung und Umweltprüfung) einzusparen, ist es erforderlich, den Aufstellungsbeschluss erneut und speziell auf den § 13 a BauGB abgestimmt zu fassen. Herr Busse beantragt, gemäß Beschlussvorschlag des Bauausschusses zu beraten und zu beschließen.

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Stadtvertretung Barmstedt fasst den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 69 für den Bereich der Grundstücke Chemnitzstraße 34 und 36 gemäß § 13 a BauGB. Die Beschlussfassung ist öffentlich bekanntzumachen. Die betroffenen Anwohner sind anzuhören. Gleichzeitig ist die Landesplanungsanzeige zu erstatten.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 19             

Nein- Stimmen: 1             

Enthaltungen: 0


Herr Hans-Christian Hansen hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.             

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