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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2010-536  

Betreff: Aufstellung des B-Planes Nr. 69
hier: Offenlegung des Planentwurfes
a) Genehmigung des Planentwurfes
b) Beteiligung der Öffentlichkeit / Auslegungsbeschluss
c) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung Beteiligt:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
30.03.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
20.04.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Das Aufstellungsverfahren für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 69 der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB der Stadt Barmstedt für die Grundstücke Chemnitzstraße 34 und 36 ist so weit fortgeschritten, dass die Offenlegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen kann. Hierfür muss der vom Stadtplanungsbüro Maysack-Sommerfeld erarbeitete Entwurf genehmigt werden, bevor die Beteiligung der Öffentlichkeit, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die Auslegung erfolgen kann.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

a. Genehmigung des Planentwurfes:

 

Beschluss:

Die Stadtvertretung Barmstedt beschließt, den Entwurf der Aufstellung des B-Planes Nr. 69 der Stadt Barmstedt für den Bereich der Grundstücke Chemnitzstraße 34 und 36 zu genehmigen.

 

b. Beteiligung der Öffentlichkeit/Auslegungsbeschluss:

 

Beschluss:

Die Stadtvertretung Barmstedt beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach dem Baugesetzbuch durchzuführen und den Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs auszulegen.

 

c. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

 

Beschluss:

Die Stadtvertretung Barmstedt beschließt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch durchzuführen.

 

 

Aufgrund des § 22 der Gemeindeordnung (GO) waren keine / folgende Mitglieder des Bauausschusses / der Stadtvertretung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Entwurf der Planzeichnung

Entwurf der Legende

Entwurf der Teil B – Text

Entwurf der Begründung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BAR08001_Planz_100322 (158 KB)      
Anlage 2 2 BAR08001_Legende_100322 (211 KB)      
Anlage 3 3 BAR08001_Teil_B_10322 (28 KB)      

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