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Auszug - Ausschreibung und Vergabe von öffentlichen Aufträgen hier: Erhöhung der Wertgrenzen nach § 8 a der Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Gottschalk trägt den Sachverhalt vor und erklärt, dass die Stadtvertretung eine Ausschreibungs- und Vergabeordnung als Dienstanweisung erlassen hat. Die Wertgrenzen sind identisch mit den Wertgrenzen der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung (SHVgVO). Im Rahmen der Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes und des effizienten Einsatzes der Mittel aus dem Konjunkturpaket II hat die Landesregierung durch Änderung der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung die Möglichkeit geschaffen, bestimmte öffentliche Aufträge ohne förmliches Ausschreibungsverfahren zu vergeben.
Die erhöhten Wertgrenzen der (SHVgVO) gelten befristet bis zum 24.11.2010.
Der Hauptausschuss hat der Stadtvertretung empfohlen die Wertgrenzen für den dargestellten befristeten Zeitraum nach § 8a (SHVgVO) abweichend von der Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Stadt Barmstedt anzuwenden. Herr Gottschalk beantragt, gemäß Empfehlung des Hauptausschusses zu beraten und zu beschließen.
Herr Perner erklärt, dass durch die unterschiedlichen Förderprogramme, Aufträge zügig erteilt und damit die Konjunktur angekurbelt werden soll. Die Anhebung der Wertgrenzen soll dieses Ziel unterstützen. Diese Maßnahme führt aber dazu, dass weniger Angebote eingeholt und verglichen werden und bestimmte Aufträge ohne förmliches Ausschreibungsverfahren vergeben werden. Die Anhebung der Wertgrenzen geht nach seiner Auffassung zu Lasten der Wirtschaftlichkeit. Vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung wird die BfB-Fraktion der Anpassung der Wertgrenzen demnach nicht zustimmen.
Herr Ortwin Schmidt führt aus, dass bei der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Konjunkturpakt II und des Zukunftsinvestitionsgesetzes Fristen zu beachten sind. Die Stadt Barmstedt steht unter zeitlichen Druck. Die Anpassung der Wertgrenzen gewährleistet eine schnellere Vergabe der Aufträge und erleichtert die Umsetzung der Programme. Die CDU/FDP-Fraktion wird der Anpassung insofern zustimmen.
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt, bei der Vergabe von Aufträgen die Wertgrenzen nach § 8 a der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung abweichend von der Ausschreibungs- und Vergabeverordnung der Stadt Barmstedt anzuwenden. Ab dem 25.11.2010 gilt die Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Stadt Barmstedt mit ihren Wertgrenzen für die Vergabe von Aufträgen wieder in vollem Umfang.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 19
Nein- Stimmen: 2
Enthaltungen: 0
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