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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung, Festellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Festsetzung der Tagesordnung; Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit |
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Ö 3 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 4 |
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Niederschrift über die Sitzung vom 08.02.2021 |
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SI/BU/0027/21 |
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Ö 5 |
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Mitteilungen und Anfragen |
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Ö 6 |
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Vorstellung Schloßinsel |
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Ö 7 |
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Unterschriftensammlung 30- Zone Moltkestraße |
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VO/2021-069 |
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Ö 8 |
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Städtebauliches Konzept |
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VO/2021-057 |
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Ö 9 |
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Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes SH (StrWG)
hier: Geschwister-Scholl-Straße |
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VO/2021-085 |
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Ö 10 |
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Aufstellung des B-Planes Nr. 77 Nappenhorn/Jittkamp für das Gebiet nördlich der Straße "Nappenhorn", westlich und südlich des "Jittkamp" und östlich der "Hellwieser Chaussee"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
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VO/2021-104 |
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Ö 11 |
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Bebauungsplan Nr. 72 C für das Gebiet nördlich der "Düsterlohe", östlich der Straße "Bornkamp", südlich der AKN-Bahnlinie und nördlich der Kindertagesstätte
hier: Aufstellungsbeschluss |
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VO/2021-004 |
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Ö 12 |
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3. Änderung des B-Planes Nr. 55 der Stadt Barmstedt für das Gebiet südlich der Straße "Am Wasserwerk", östlich "Nappenhorn" und westlich der "Großendorfer Straße"
hier: Satzungsbeschluss |
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VO/2020-249 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: - Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes des B-Planes Nr. 55, 3. Änderung und der 9. F-Plan-Änderung der Stadt Barmstedt für das Gebiet südlich der Straße „Am Wasserwerk“, östlich „Nappenhorn“ und westlich der „Großendorfer Straße“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadt Barmstedt den Bebauungsplanes Nr. 55, 3. Änderung und der 9. F-Plan-Änderung der Stadt Barmstedt für das Gebiet südlich der Straße „Am Wasserwerk“, östlich „Nappenhorn“ und westlich der „Großendorfer Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des B-Planes Nr. 55, 3. Änderung und der 9. F-Plan-Änderung durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de unter dem Stichwort Bauleitplanung eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen: siehe Beschluss
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17.05.2021 - Bauausschuss Barmstedt |
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Ö 12 - (offen) |
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Beschluss: - Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes des B-Planes Nr. 55, 3. Änderung und der 9. F-Plan-Änderung der Stadt Barmstedt für das Gebiet südlich der Straße „Am Wasserwerk“, östlich „Nappenhorn“ und westlich der „Großendorfer Straße“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadt Barmstedt den Bebauungsplanes Nr. 55, 3. Änderung und der 9. F-Plan-Änderung der Stadt Barmstedt für das Gebiet südlich der Straße „Am Wasserwerk“, östlich „Nappenhorn“ und westlich der „Großendorfer Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des B-Planes Nr. 55, 3. Änderung und der 9. F-Plan-Änderung durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de unter dem Stichwort Bauleitplanung eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen: siehe Beschluss
Abstimmungsergebnis: Ja- Stimmen: | 10 | Nein- Stimmen: | 1 | Enthaltungen: | 0 | | |
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15.06.2021 - Stadtvertretung Barmstedt |
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Ö 13 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes des B-Planes Nr. 55, 3. Änderung und der 9. F-Plan-Änderung der Stadt Barmstedt für das Gebiet südlich der Straße „Am Wasserwerk“, östlich „Nappenhorn“ und westlich der „Großendorfer Straße“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadt Barmstedt den Bebauungsplanes Nr. 55, 3. Änderung und der 9. F-Plan-Änderung der Stadt Barmstedt für das Gebiet südlich der Straße „Am Wasserwerk“, östlich „Nappenhorn“ und westlich der „Großendorfer Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des B-Planes Nr. 55, 3. Änderung und der 9. F-Plan-Änderung durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de unter dem Stichwort Bauleitplanung eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Abstimmungsergebnis: Ja- Stimmen: | 13 | Nein- Stimmen: | 4 | Enthaltungen: | 4 |
Aufgrund technischer Probleme nimmt Herr Saß nicht an der Abstimmung teil.
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N 13 |
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Festlegung Standort Wohnmobilstellplatz |
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N 14 |
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Grundstücksangelegenheiten |
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N 14.1 |
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Grundstücksangelegenheit Kirche |
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N 14.2 |
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Entwicklungsfläche August-Christen-Straße |
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N 15 |
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Dispense |
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Ö 16 |
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Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse |
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