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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-085  

Betreff: Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes SH (StrWG)
hier: Geschwister-Scholl-Straße
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wagener, Clarissa
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
17.05.2021 
Digitale Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
15.06.2021 
Digitale Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Gem. § 6 Abs.1 des Straßen –und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631, 2004 S. 140), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Dezember 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 879) wird die nachstehend aufgeführte Straße im Bereich der Stadt Barmstedt für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

Geschwister-Scholl-Straße (Gemarkung Barmstedt, Flur 1, Flurstück 1125, Gemarkung Barmstedt, Flur 1, Flurstück 1142, Gemarkung Barmstedt, Flur 1, Flurstück 1107)

 

Die Einstufung der Straße erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3a) StrWG als Ortsstraße (Gemeindestraße) für die Flurstücke 1125 und 1142.

 

Das Flurstück 1107 wird gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4b) StrWG als Geh- und Radweg eingestuft.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 1e der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Bau- und Umweltausschuss.

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung.

.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt, die vorstehend genannte Straße in der Stadt Barmstedt im Sinne des § 6 Abs. 1 des Straßen –und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein für den öffentlichen Verkehr zu widmen.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Widmungsverfügung öffentlich bekannt zu machen.

 

 



 

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Finanzielle Auswirkungen:



 

 

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Anlage/n:


Lageplan „Geschwister-Scholl-Straße“

 

 

 

gez. Werner

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Widmungsplan Geschwister-Scholl-Straße (507 KB)      

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