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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-104  

Betreff: Aufstellung des B-Planes Nr. 77 Nappenhorn/Jittkamp für das Gebiet nördlich der Straße "Nappenhorn", westlich und südlich des "Jittkamp" und östlich der "Hellwieser Chaussee"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
17.05.2021 
Digitale Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Barmstedt (offen)   
30.08.2021 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
28.09.2021 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

r das Gebiet rdlich der Straße "Nappenhorn", westlich und südlich des "Jittkamp" und östlich der "Hellwieser Chaussee hat die Stadtvertretung bereits am 11.10.2016 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Planungsziel ist die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat inzwischen stattgefunden. Stellungnahmen, die eine wesentliche Planänderung erfordern, sind nicht eingegangen. Die eingegangenen Stellungnahmen ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Tabelle.

 

Zwischenzeitlich sind die Planentwürfe im Bauausschuss und in den Fraktionen umfassend beraten worden. Dem Wunsch nach einer fuß- und radläufigen Verbindung zwischen dem Baugebiet und der Straße Nappenhorn wurde nachgekommen und ist in der Planzeichnung festgelegt. Weitere Änderungen wurden in die Planung aufgenommen:

 

  • Änderung der GRZ,
  • der Firsthöhe sowie
  • der Traufhöhe,
  • die Geh- und Radwegverlegung.

 

 

Aufgrund des jetzt erreichten Planungsstandes kann das Bebauungsplanverfahren nun mit dem nächsten Verfahrensschritt des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses fortgeführt werden.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Vorberatend zuständig ist gemäß der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt der Bau- und Umweltausschuss.

Abschließend zuständig ist die Stadtvertretung.


Beschlussvorschlag und

Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:
 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 77 der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich der Straße "Nappenhorn", westlich und südlich des "Jittkamp" und östlich der "Hellwieser Chaussee und die dazu gehörende Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. 

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. 


 


Finanzielle Auswirkungen:

 

-/-
 


Anlage/n:

 

Planzeichnung/Legende

Textliche Festsetzungen

Textliche Festsetzungen im Änderungsmodus

Begründung

Begründung im Änderungsmodus

Abwägung, Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung

Bodengutachten

Wasserwirtschaftliches Konzept

 

 

 

gez. Lichy

Fachbereichsleitung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BAR17001_11006_Begründung_210817 (4484 KB)      
Anlage 2 2 BAR17001_11006_Begründung_Änd-modus (5182 KB)      
Anlage 3 3 BAR17001_11008_Planz_2100817 (458 KB)      
Anlage 4 4 BAR17001_11009_Text_210817 (36 KB)      
Anlage 5 5 BAR17001_11009_Text_210817_Änd.modus (37 KB)      
Anlage 6 6 Bodengutachten (426 KB)      
Anlage 7 7 WWK_Verkehr_neu (3181 KB)      
Anlage 8 8 BAR17001_13005_BP77_Abwägung_4-1 (2088 KB)      

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