Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-249
|
|
Sachverhalt:
Für das Gebiet südlich der Straße „Am Wasserwerk“, östlich „Nappenhorn“ und westlich der „Großendorfer Straße“ wird der B-Plan Nr. 55, 3. Änderung und die 9. Änderung des F-Planesder Stadt Barmstedt aufgestellt. Das Plangebiet ist derzeit mit dem Bebauungsplan Nr. 55, 1. Änderung, als Mischgebiet überplant. Auf Grundlage dessen wurde der Wohnpark an der Genomühle bereits baurechtlich vom Kreises Pinneberg am 01.08.2018 genehmigt. Auf Grundlage dieser Baugenehmigung wurden 4 Mehrfamilienhäuser für altengerechtes Wohnen mit insgesamt 72 Wohneinheiten hergestellt. In den Neubauten sollen ausschließlich Wohnungen untergebracht werden. Der im Mischgebiet geforderte gewerbliche Anteil sollte zunächst im Erdgeschoss der Genomühle verortet und im zweiten Schritt genehmigt werden. Da für das Plangebiet keine gewerblichen Nutzer gefunden werden konnten, strebt der Bauherr eine Nutzungsänderung als allgemeines Wohngebiet (WA gem. § 4 BauNVO) an.
Die Festsetzungen aus dem Originalplan werden weitestgehend erhalten, sollten aber bezüglich der neuen Gegebenheiten und der genehmigten Planung geprüft und ggf. angepasst werden. Der entwidmete Knick verbleibt dabei als Grünstreifen mit dem Bäumen an der nördlichen Plangebietsgrenze bis zur Grenze des Neuen Weges im Eigentum des Bauherrn.
Planungsziele sind demnach:
- Die Umwidmung des Mischgebietes in ein Allgemeines Wohngebiet,
- Prüfung und ggf. Anpassung der Festsetzungen aus dem Originalplan an die baurechtlich genehmigte Planung,
- Sicherung der Bestandsbäume im Plangebiet.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55, 3. Änderung der Stadt Barmstedt fand in der Zeit vom 30.07.2020 bis zum 31.08.2020 eine erste und vom 08.02.2021 bis zum 22.02.2021 eine erneute öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB statt. Während beider öffentlicher Auslegungen wurden ebenso wie während der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange Anregungen gegeben und Bedenken geäußert. Die Anregungen und Bedenken sowie die Stellungnahmen der Behörden hat das Stadtplanungsbüro in einer Abwägungsunterlage zusammengefasst, die dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist.
Damit steht einer abschließenden Beschlussfassung des B-Planes Nr. 55, 3. Änderung und der 9. Änderung des F-Planes der Stadt Barmstedt als Satzung nichts mehr im Wege.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1e der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Bau- und Umweltausschuss
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung.
.
Beschlussvorschlag:
- Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes des B-Planes Nr. 55, 3. Änderung und der 9. F-Plan-Änderung der Stadt Barmstedt für das Gebiet südlich der Straße „Am Wasserwerk“, östlich „Nappenhorn“ und westlich der „Großendorfer Straße“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadt Barmstedt den Bebauungsplanes Nr. 55, 3. Änderung und der 9. F-Plan-Änderung der Stadt Barmstedt für das Gebiet südlich der Straße „Am Wasserwerk“, östlich „Nappenhorn“ und westlich der „Großendorfer Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des B-Planes Nr. 55, 3. Änderung und der 9. F-Plan-Änderung durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de unter dem Stichwort Bauleitplanung eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:
siehe Beschluss
Finanzielle Auswirkungen:
-/-
Anlage/n:
Abwägungsunterlagen
Planzeichnung
textliche Festsetzungen
Legende
Begründung
gez. Werner
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76