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Auszug - Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes SH (StrWG) hier: Geschwister-Scholl-Straße
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr O. Schmidt stellt die Vorlage vor.
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt, die vorstehend genannte Straße in der Stadt Barmstedt im Sinne des § 6 Abs. 1 des Straßen –und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein für den öffentlichen Verkehr zu widmen.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Widmungsverfügung öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 11 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76