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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-057  

Betreff: Städtebauliches Konzept
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Gerlspeck, Natascha
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Entscheidung
17.05.2021 
Digitale Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Barmstedt (offen)   
31.05.2021 
Digitale Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Barmstedt ist im Süden durch die Gemeinde Heede, im Westen und Osten durch Grünflächen begrenzt. Neben der innerstädtischen Verdichtung ist es der Stadt nur möglich gen Norden zu wachsen.

 

Der Bedarf an einem neuen Gewerbegebiet besteht schon länger, für das die Stadt derzeit aktiv Flächen im Norden erwirbt. Auch neue Wohnbaugebiete werden zukünftig nur im Norden möglich sein.

 

Neue Wohngebiete erzeugen weitere Bedarfe an Kinderbetreuung, Schulerweiterungen Spielplätze, Grünflächen, etc. Zudem haben neue Wohngebiete und Gewerbegebiete Auswirkungen auf die bestehende städtische Infrastruktur wie z.B. Verkehr, Strom, Wasser/Abwasser, Einzelhandelsangebot, etc.

 

Barmstedt möchte wachsen, dabei aber selbstbestimmt handeln und den Prozess aktiv mit ihren Einwohnerinnen und Einwohnern gestalten.

 

Wie kann sich die Stadt Barmstedt in den kommenden Jahren positiv verändern? Wie schaffen alle beteiligten Akteure in der Stadt es, den Bedarfen der Einwohnerinnen und Einwohnern gerecht zu werden?

 

Die Verwaltung empfiehlt die Erstellung eines umfassenden Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes, dass die Stärken und Schwächen der Stadt durchleuchtet, Potentiale erkennt und neue Möglichkeiten aufzeigt. In diesem ganzheitlichen Konzept sollen alle bestehenden Ideen und Ansätze der Stadtentwicklung betrachtet und die Umsetzbarkeit geprüft werden. Die Verwaltung schlägt hierzu die Beauftragung einer/s externen Stadtentwicklers/in vor.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Zuständig ist gem. § 8e der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Bau- und Umweltausschuss

 

 

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Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Umweltausschuss schließt sich der Meinung der Verwaltung an, eine/n externe/n Stadtentwickler/in zu beauftragen. Eine Zwischenpräsentation wird im Bau- und Umweltausschuss erfolgen. 

 

 

Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:

Die Verwaltung wird eine/n externe/n Stadtentwickler/in beauftragen um ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept zu erstellen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Das Einholen der Angebote wird keine Kosten erheben. Ein Stadtentwicklungskonzept kann je nach Umfang 10.000-20.000€ kosten.

Gelder, die dafür verwendet werden können sind im Haushalt vorhanden. Es ist beabsichtigt, vor Auftragsvergabe Förderanträge zu stellen. Eine Förderquote von bis zu 80% ist möglich.

In Frage kommen die Fördertöpfe Neue Perspektive Wohnen, Energetische Stadtsanierung und die Aktiv Region.


 

 

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Anlage/n:


 

 

 

 

gez. Werner

Fachbereichsleitung

 

Stammbaum:
VO/2021-057   Städtebauliches Konzept   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2021-057-1   Städtebauliches Konzept - Energetische Stadtsanierung   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Barmstedt

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