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Vorlage - VO/2021-057-1
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Sachverhalt:
Der Bau- und Umweltausschuss hat am 31.05.2021 die Beauftragung eines Stadtentwicklungskonzeptes beschlossen. Die Erzielung einer hohen Förderquote sollte hierbei angestrebt werden. In der Vorlage VO/2021-57 wurde eine mögliche Förderquote von 80% genannt, sowie die in Frage kommenden Fördertöpfe aufgezeigt (Neue Perspektive Wohnen, Energetische Stadtsanierung und die Aktivregion).
Die Verwaltung hat aufgrund des Beschlusses alle bekannten Möglichkeiten geprüft. Für ein ganzheitliches Stadtentwicklungskonzept gibt es kein Förderprogramm. Die negativen Mitteilungen des Ministeriums und der IB.SH sind als Anlage beigefügt. Vom Holsteiner Auenland liegt ebenfalls eine negative Auskunft vor.
Dennoch besteht die Möglichkeit, die Entwicklungspotentiale der Stadt und ihre Auswirkungen umfassend zu betrachten. Der Stadt ist es möglich, eine Förderung im Rahmen der energetischen Stadtsanierung zu erhalten. Mit Beratung der IB.SH und des Büros BCS Stadt und Region wurden zwei Anträge im Rahmen des KfW-Programms 432 „Energetische Stadtsanierung“ gestellt, die mit Bescheiden vom 15.03.2022 positiv beschieden wurden (siehe Anlage). Voraussetzung für die Beantragung von Maßnahmen im Rahmen der energetischen Stadtsanierung war die Festlegung von Quartieren. Es wurden deshalb die Quartiere Nord und Süd definiert. Die beiden Projektskizzen (siehe Anlage) dienten der Antragstellung. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind lediglich Richtungsgeber für die noch folgende Konzepterstellung.
Im Falle einer positiven Zustimmung durch die zuständigen Ausschüsse wird das Vergabeverfahren für die Konzepterstellung gestartet. Ein besonderes Augenmerk wird hierbei auf die Öffentlichkeitsbeteiligung gelegt. Ziel ist es, die maßgeblichen Akteure der jeweiligen Quartiere in den Prozess der Konzepterstellung mit einzubeziehen. Eine Lenkungsgruppe soll die inhaltliche und strategische Steuerung übernehmen. In Form von weiteren öffentlichen Informations- und Abstimmungsveranstaltungen erhalten sämtliche Bürger und Bürgerinnen der Stadt Barmstedt die Möglichkeit an der Konzepterstellung mitzuwirken.
Insgesamt kann die Stadt 90 % Förderung für die Maßnahme erhalten. Der 10 % Eigenanteil kann durch Eigenleistung (Personaleinsatz) erbracht werden. Die Förderungsbescheide der KfW und der IB.SH finden sich in der Anlage.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind hier direkt nicht betroffen. Kinder- und Jugendliche werden im Rahmen der Konzepterstellung beteiligt.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Bauausschuss // Vorberatung // § 8 e Hauptsatzung und 1e Zuständigkeitsordnung
Hauptausschuss // Entscheidung // § 8 a Hauptsatzung und 1a Zuständigkeitsordnung
Beschlussvorschlag:
Die Fördergelder der KfW Bank als auch der IB.SH für die beantragte Förderung für die Quartierskonzepte im Rahmen des KfW-Programmes 432 „Energetische Stadtsanierung“ werden angenommen.
Die Verwaltung wird mit der Vergabe der Quartierskonzepte beauftragt.
Einem überplanmäßigen Aufwand in Höhe von 254.000,- € wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Für beide Quartierskonzepte ist mit Kosten in Höhe von jeweils 254.000,- € (2 x 127.000,- €) zu rechnen. Die Stadt erhält eine Förderung von 75 % von der KfW und von der IB.SH analog dazu einen Zuschuss von 15 % als Fehlbedarfskommune.
Die verbleibenden 10 % (25.400,- €) werden als Eigenleistung (Personaleinsatz) erbracht.
Die Förderungen werden erst nach Abschluss der Maßnahme ausgezahlt. Es muss also eine Vorfinanzierung im Umfang von 228.600,- € (90 % von 254.000,- €) erfolgen.
Es handelt es sich um einen überplanmäßigen Aufwand. Eine Gegenfinanzierung (Deckung) erfolgt größtenteils über den Mehrertrag der Förderung.
Die Förderung wird erst 2023 eingezahlt. Es wird davon ausgegangen, dass der Großteil der Zahlungen erst im Haushaltjahr 2023 fällig wird und in diesem Jahr (Haushaltsjahr 2022) nur Abschläge zu zahlen sind. Die Maßnahme wird in den Haushalt 2023 entsprechend eingeplant.
Anlage/n:
- Projektskizze Quartierskonzept Nord (nichtöffentlich)
- Projektskizze Quartierskonzept Süd (nichtöffentlich)
- Bewilligung KfW Nord (nichtöffentlich)
- Bewilligung KfW Süd (nichtöffentlich)
- IBSH Zuwendungsbescheid und Gebührenbescheid Quartier Nord (nichtöffentlich)
- IBSH Zuwendungsbescheid und Gebührenbescheid Quartier Süd (nichtöffentlich)
- Absagen weiter Fördermöglichkeiten (nichtöffentlich)
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Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
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