Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-004
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Sachverhalt:
Nachdem die Kindertagesstätte für den Bereich des Bebauungsplanes 72 A.1 im Bau befindlich ist und der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 72 A.2 beschlossen wurde, soll nunmehr auch die nördlich angrenzende mögliche Bebauung weiter vorangebracht werden. Vorgesehen ist auf Nachfrage von allen an der Planung Beteiligten eine Bebauung der Grundstücke mit Einzel- oder Doppelhäusern. Mehrfamilienhäuser sind nicht geplant bzw. werden nicht festgesetzt.
In Barmstedt besteht nach wie vor eine große Nachfrage nach bebaubaren Grundstücken. Planungsziel ist die Ausweisung von Wohnbauflächen und die Planung soll auf Grundlage des § 13 a BauGB durchgeführt werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1e der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt der Bau- und Umweltausschuss.
Abschließend zuständig ist fir Stadtvertretung.
Beschlussvorschlag:
- Für das Gebiet nördlich der „Düsterlohe“, östlich der Straße „Bornkamp“, südlich der AKN-Bahnlinie und nördlich der Kindertagesstätte wird der Bebauungplan Nr. 72C im Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes für die Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern
- Der Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:
siehe Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen:
Die Planungskosten sind im Haushalt 2021 eingeplant.
Anlage/n:
Planzeichnung Geltungsbereich
gez. Döpke
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Anlagen: | |||||
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1 | Lageplan Geltungsbereich B-Plan Nr. 72 C (427 KB) |
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76