Politik / Ratsinformationssystem
Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses Barmstedt
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Festsetzung der Tagesordnung | ||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 3 | Mitteilungen | ||||||
Ö 4 | Anfragen und Anregungen | ||||||
Ö 5 | Sachstandsbericht zum Verkehrsentwicklungsplan durch das beauftragte Ingenieurbüro | ||||||
Ö 6 | Aufstellung des B-Planes Nr. 70 - Küsterkamp hier: Genehmigung des Entwurfes / Auslegung des Planentwurfes | VO/2009-427 | |||||
Ö 7 | Aufstellung des B-Planes Nr. 67 - Seniorenwohnanlage hier: Genehmigung des Entwurfes / Auslegung des Planentwurfes | VO/2009-466 | |||||
Ö 8 | Widmungen von Straßen für den öffentlichen Verkehr | VO/2009-447 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: Die Stadtvertretung beschließt, die vorstehend genannten Straßen in der Stadt Barmstedt im Sinne des § 6 (1) des Straßen –und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 25.11.2003 (GVOBL.Schl.H.S.631, ber. 2004 S.140), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2006 (GVBL.Schl.-H.S.28) für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Widmungsverfügung öffentlich bekannt zu machen. |
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30.11.2009 - Bauausschuss Barmstedt | |||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: Die Stadtvertretung beschließt, die vorstehend genannten Straßen in der Stadt Barmstedt im Sinne des § 6 (1) des Straßen –und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 25.11.2003 (GVOBL.Schl.H.S.631, ber. 2004 S.140), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2006 (GVBL.Schl.-H.S.28) für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Widmungsverfügung öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 9 Nein- Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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08.12.2009 - Stadtvertretung Barmstedt | |||||||
Ö 9 - geändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
A)
Die Stadtvertretung beschließt folgende Straßennamen: Die Verbindungsstrasse zwischen der Strasse Am Markt und Königsstrasse erhält ebenfalls den Namen „Am Markt“. Die Verbindungsstrasse zwischen Kuhberg und Holstenring erhält den Namen „Günther-Kuhlke-Strasse“.
B) Die Stadtvertretung beschließt, die vorstehend genannten Straßen in der Stadt Barmstedt im Sinne des § 6 (1) des Straßen –und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 25.11.2003 (GVOBL.Schl.H.S.631, ber. 2004 S.140), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2006 (GVBL.Schl.-H.S.28) für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Widmungsverfügung öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Zu A)
17 Ja- Stimmen 1 Nein- Stimmen 3 Enthaltungen
Zu B)
21 Ja- Stimmen 0 Nein- Stimmen 0 Enthaltungen
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Ö 9 | Widmungen von Straßen bzw. Geh- und Radwegen für den öffentlichen Verkehr in der Stadt Barmstedt | VO/2009-455 | |||||
Ö 10 | Straßennamenbenennung in der Stadt Barmstedt | VO/2009-457 | |||||
N 11 | Grundstücksangelegenheiten | ||||||
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