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Auszug - Aufstellung des B-Planes Nr. 67 - Seniorenwohnanlage hier: Genehmigung des Entwurfes / Auslegung des Planentwurfes
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Nach einleitenden Worten weist der Bauausschussvorsitzende Axel Schmidt die Anwesenden darauf hin, dass die Zukunft des Bauhofes an dem geplanten Ort zurzeit mehr als fraglich ist. Bürgermeister Nils Hammermann ergänzt hierzu, dass seitens der Verwaltung Standorte gesucht wurden und der Stadt mehrere Angebote vorliegen. Dies wurde bereits im Hauptausschuss besprochen. Vorstellen könnte man sich, eine Halle am Schusterring gemeinsam mit den Stadtwerken anzumieten bzw. zu prüfen, ob ein Ankauf vielleicht auch interessant wäre. Auch ein späterer Neubau wäre denkbar. Hier wird die Verwaltung verschiedene Varianten prüfen. Aus diesem Grund wurde in diesem Quartier des B-Planes die GRZ von 0,6 auf 0,3 verringert und die Trauf- und Firsthöhen entsprechend heruntergesetzt.
Anschließend erläutert Herr Maysack-Sommerfeld noch einmal ausführlich den Planentwurf und die eingebrachten Änderungen. Weiter geht er auf verschiedene Probleme bei der Aufstellung des B-Planes ein. Dies ist zum Beispiel die Untersuchung des Bodens im Bereich des Parkplatzes. Hier liegt der Stadt inzwischen ein Schreiben an die Bodenschutzbehörde des Kreises Pinneberg vor, das aussagt, ein Untersuchungsbedarf entsteht nur dann, wenn am Parkplatz Veränderungen vorgenommen werden sollten. Da dies nicht der Fall ist, kann eine erneute Bodenuntersuchung unterbleiben. Der Hinweis, dass es Probleme mit einer Regenwasserleitung unter der vorhandenen Baumreihe in Richtung Wellenbadparkplatz geben könnte, wird zur Kenntnis genommen. Die Bäume sollen jedoch zum Erhalt festgesetzt werden. Des Weiteren wird über die Erstellung einer 2. Zufahrt diskutiert, die jedoch erstellt werden kann. Die Frage nach dem relativ nassem Untergrund und der sicherlich damit verbunden aufwändigeren Gründung sprich erhöhten Kosten sind in diesem Fall nicht Teil des Bauleitplanverfahrens, sondern Sache des Zweckverbandes im Zuge des Planung des Architekten und Statikers. Allerdings kann hier durchaus von erhöhten Kosten für die Gründung ausgegangen werden.
Nach ausführlicher Diskussion wird der Stadtvertretung empfohlen, den folgenden Beschluss zu fassen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf des B-Planes Nr. 67 der Stadt Barmstedt – Seniorenwohnanlage am Rantzauer See / Middelfahrtallee - wird in der vorliegenden Fassung gebilligt;
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 8
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 1
Kontakt & Öffnungszeiten
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