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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2009-466  

Betreff: Aufstellung des B-Planes Nr. 67 - Seniorenwohnanlage
hier: Genehmigung des Entwurfes / Auslegung des Planentwurfes
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung Beteiligt:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
30.11.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
08.12.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Stadtvertretung hat am 28.10.2008 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 67 – Seniorenwohnanlage am Rantzauer See / Middelfahrtallee - beschlossen. Durch den Bebauungsplan Nr. 67 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau der Seniorenwohnanlage geschaffen werden. In der Zwischenzeit ist der Vorentwurf des B-Planes fertig gestellt worden und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt worden. Hierzu liegt ein Entwurf der Abwägung durch das Planungsbüro vor. Am 04. November 2009 fand eine Öffentlichkeitsveranstaltung statt, in der das Planungsvorhaben durch das Planungsbüro Maysack-Sommerfeld und die beauftragten Architekten vorgestellt wurde. Seitens der Anwohner wurden hier Bedenken gegen die gleichfalls geplante Erweiterung des Bauhofes und des Baus einer Halle geltend gemacht.

Im Zuge einer weiteren Planung ist es notwendig, die Entscheidung über einen Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu treffen, um danach den Entwurf auszulegen und die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Entwurf des B-Planes Nr. 67 der Stadt Barmstedt – Seniorenwohnanlage am Rantzauer See / Middelfahrtallee - wird in den vorliegenden Fassung gebilligt;

2.      Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Entwurf des B-Planes

Entwurf der Abwägungsunterlagen

Schreiben des Bodengutachters

Aktuelle Ansichten des Gebäudes

 

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