Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Widmungen von Straßen bzw. Geh- und Radwegen für den öffentlichen Verkehr in der Stadt Barmstedt  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses Barmstedt
TOP: Ö 9
Gremium: Bauausschuss Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 30.11.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2009-455 Widmungen von Straßen bzw. Geh- und Radwegen für den öffentlichen Verkehr in der Stadt Barmstedt
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Katrin Lohrer
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Gemäß Vorlage der Stadt Barmstedt sollen mehrere Geh- und Radwege im Bereich der Stadt Barmstedt für den öffentlichen Verkehr gewidmet werden

 

Gemäß Vorlage der Stadt Barmstedt sollen mehrere Geh- und Radwege im Bereich der Stadt Barmstedt für den öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Es handelt sich hierbei im Einzelnen um die folgenden Geh- und Radwege:

 

1. Austraße – Auwisch – Großendorfer Straße - Flur 11, Flurstücke 37/25, 37/10, 36/26,

 

2. Ahornring – Heidkamp                                              - Flur 2, Flurstück 104/102,

 

3. Am Forst – Bornkamp                                              - Flur 1, Flurstücke 88/23, 87/52.

 

 

Es entsteht eine kurze Diskussion über die genaue Lage des Geh-  und Radweges „Am Forst“. Es wird beschlossen, dem Protokoll und der Vorlage für die Stadtvertretung einen entsprechenden Lageplan beizulegen.

Anmerkung: Bei dem Geh- und Radweg „Am Forst“ handelt es sich um einen Weg, der sich zwischen den Hausnummern 12 und 14 in Richtung Bornkamp befindet. Die genaue Lage ergibt sich aus dem anliegenden Lageplan.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt, die vorstehend genannten Straßen (Geh –und Radwege) in der Stadt Barmstedt im Sinne des § 6 (1)  des Straßen und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 25.11.2003 (GVOBL.SCH.H.S 631, ber. 2004 S.140) zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.3.2006 ( GVBL.SCH.H.S.28) für den öffentlichen Verkehr zu widmen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Widmungsverfügung öffentlich bekannt zu machen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:              9

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner