Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Widmungen von Straßen bzw. Geh- und Radwegen für den öffentlichen Verkehr in der Stadt Barmstedt
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Gemäß Vorlage der Stadt Barmstedt sollen mehrere Geh- und Radwege im Bereich der Stadt Barmstedt für den öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Es handelt sich hierbei im Einzelnen um die folgenden Geh- und Radwege:
1. Austraße – Auwisch – Großendorfer Straße - Flur 11, Flurstücke 37/25, 37/10, 36/26,
2. Ahornring – Heidkamp - Flur 2, Flurstück 104/102,
3. Am Forst – Bornkamp - Flur 1, Flurstücke 88/23, 87/52.
Es entsteht eine kurze Diskussion über die genaue Lage des Geh- und Radweges „Am Forst“. Es wird beschlossen, dem Protokoll und der Vorlage für die Stadtvertretung einen entsprechenden Lageplan beizulegen.
Anmerkung: Bei dem Geh- und Radweg „Am Forst“ handelt es sich um einen Weg, der sich zwischen den Hausnummern 12 und 14 in Richtung Bornkamp befindet. Die genaue Lage ergibt sich aus dem anliegenden Lageplan.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt, die vorstehend genannten Straßen (Geh –und Radwege) in der Stadt Barmstedt im Sinne des § 6 (1) des Straßen und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 25.11.2003 (GVOBL.SCH.H.S 631, ber. 2004 S.140) zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.3.2006 ( GVBL.SCH.H.S.28) für den öffentlichen Verkehr zu widmen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Widmungsverfügung öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 9
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76