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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2009-455  

Betreff: Widmungen von Straßen bzw. Geh- und Radwegen für den öffentlichen Verkehr in der Stadt Barmstedt
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Katrin Lohrer
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
30.11.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
08.12.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Widmungen von Straßen für den öffentlichen Verkehr

 

 

Gemäß § 6 Straßen und Wegegesetz ( StrWG )werden die Geh und Radwege zwischen Austr. und Auwisch sowie  Großendorferstr. sowie der Geh und Radweg zwischen Ahornring und Heidkamp sowie der Verbindungsweg zwischen Am Forst und Bornkamp gem. § 3 Abs. 1 Ziffer 4b StrWG  als Fuß –und Radweg im Bereich der Stadt Barmstedt  für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

 

 

Bezeichnung                                     Flur                          Flurstücke

 

Austr.-Auwisch-Großendorferstr.       11                            37/25,37/19 & 36/26

( Geh -und Radweg )

 

Ahornring –Heidkamp                         2                             104/102

( Geh- und Radweg)

 

Am Forst- Bornkamp                           1                             88/23, 87/52 

(Geh –und Radweg)

 

 

 

 

 

Sämtliche vorstehend aufgeführten Wege/Straßen werden entsprechend Ihrer Verkehrsbedeutung gem. § 3 Abs.4 b  Straßen und Wegegesetzes als

 

Beschränkt öffentliche Straßen und  zwar als Geh- und Radwege

 

eingestuft.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt, die vorstehend genannten Straßen ( Geh –und Radwege) in der Stadt Barmstedt im Sinne des § 6 (1)  des Straßen und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 25.11.2003 (GVOBL.SCH.H.S 631, ber. 2004 S.140) zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.3.2006 ( GVBL.SCH.H.S.28) für den öffentlichen Verkehr zu widmen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Widmungsverfügung öffentlich bekannt zu machen.

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