Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2009-455
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Sachverhalt:
Widmungen von Straßen für den öffentlichen Verkehr
Gemäß § 6 Straßen und Wegegesetz ( StrWG )werden die Geh und Radwege zwischen Austr. und Auwisch sowie Großendorferstr. sowie der Geh und Radweg zwischen Ahornring und Heidkamp sowie der Verbindungsweg zwischen Am Forst und Bornkamp gem. § 3 Abs. 1 Ziffer 4b StrWG als Fuß –und Radweg im Bereich der Stadt Barmstedt für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Bezeichnung Flur Flurstücke
Austr.-Auwisch-Großendorferstr. 11 37/25,37/19 & 36/26
( Geh -und Radweg )
Ahornring –Heidkamp 2 104/102
( Geh- und Radweg)
Am Forst- Bornkamp 1 88/23, 87/52
(Geh –und Radweg)
Sämtliche vorstehend aufgeführten Wege/Straßen werden entsprechend Ihrer Verkehrsbedeutung gem. § 3 Abs.4 b Straßen und Wegegesetzes als
Beschränkt öffentliche Straßen und zwar als Geh- und Radwege
eingestuft.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt, die vorstehend genannten Straßen ( Geh –und Radwege) in der Stadt Barmstedt im Sinne des § 6 (1) des Straßen und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 25.11.2003 (GVOBL.SCH.H.S 631, ber. 2004 S.140) zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.3.2006 ( GVBL.SCH.H.S.28) für den öffentlichen Verkehr zu widmen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Widmungsverfügung öffentlich bekannt zu machen.
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de