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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Aufstellung des B-Planes Nr. 70 - Küsterkamp hier: Genehmigung des Entwurfes / Auslegung des Planentwurfes  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses Barmstedt
TOP: Ö 6
Gremium: Bauausschuss Barmstedt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 30.11.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2009-427 Aufstellung des B-Planes Nr. 70 - Küsterkamp
hier: Genehmigung des Entwurfes / Auslegung des Planentwurfes
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Nach einleitenden Worten des Ausschussvorsitzenden Axel Schmidt unter Hinweis auf die übersandten vielfältigen Unterlagen stellt Herr Maysack-Sommerfeld die neuesten Planungen vor

 

Nach einleitenden Worten des Ausschussvorsitzenden Axel Schmidt unter Hinweis auf die übersandten vielfältigen Unterlagen stellt Herr Maysack-Sommerfeld die neuesten Planungen vor. Einen besonderen Schwerpunkt bildet der Schallschutz, der vom Schallschutzgutachter in 3 Szenarien untersucht wurde. Bei der Betrachtung der ersten  Grundstücke des Küsterkamps als allgemeines Wohngebiet müsste aus Schallschutzgründen eine Schallschutzmauer von 2,50 m Höhe errichtet werden. Wird es als Gemengelage betrachtet, sprich Einordnung zwischen Misch- und Wohngebiet, so müsst die Höhe der Mauer 1,50 m betragen. Wird das Gebiet als Mischgebiet eingestuft, so könnte die Schallschutzmaßnahme ganz entfallen. Aufgrund der innerstädtischen Lage und bedingt durch die jahrzehntelange Nutzung der Umgebung durch Aldi als auch Rewe kann hier durchaus von einem Mischgebiet ausgegangen werden. Frau Ulrike Karvink informiert die Anwesenden in diesem Zusammenhang über die Aussage von Herrn Gutzler vom LLUR (Gewerbeaufsichtsamt), der den Bereich des Küsterkamps als Kern- bzw. Mischgebiet einschätzen würde und eine entsprechende Festsetzung empfiehlt. Der bewohnte Teil des Küsterkamps wird durch die neuen Zuwegungen zum Aldi weniger frequentiert werden, so dass hier auf jeden Fall eine deutliche Entlastung entstehen wird.

Außerdem erklärt Herr Maysack – Sommerfeldt, dass der mit den Unterlagen verschickte Lageplan von der Planungsgruppe Braun nicht ganz richtig ist, da sich die dort eingezeichneten Baugrenzen noch um ca. 4,50 m Richtung Süden verschieben werden. Er legt den nunmehr aktuellen Plan vor. Im Grünstreifen im südlichen Bereich des B-Planes sollen  die Gehölze weitestgehend erhalten bleiben und bauvorbereitend auf den Stock gesetzt werden. Der ganze B-Planbereich soll als Kerngebiet dargestellt werden mit dem Vermerk, dass Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden. Auf Nachfrage wird erklärt, dass für die später einmal geplante REWE-Umfahrung die Stellplätze im diesem Bereich erhalten bleiben und die geplante Straße durch die bisherige Fahrspur geführt werden wird. Die unterschiedlichen Gebäudehöhen werden im Plan abgegrenzt dargestellt.

Herr Heinz Brabandt berichtet, dass seine Fraktion mit der jetzigen Lösung leben kann, fragt sich aber, ob die Stellplätze ausreichend sind. Anschließend erläutert Herr Wellbrock noch einmal die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde und die darin enthaltenen Forderungen, bevor er auf die Stellplätze eingeht. Im Zuge des Neubaus des Marktes werden ca. 78 Parkplätze geschaffen. Dies ist für die Marktsituation zu wenig, es stehen allerdings noch 84 weitere öffentliche Parkplätze in dem Bereich zur Verfügung und für die Erteilung der Baugenehmigung sind diese Plätze auf jeden Fall schon ausreichend. Es wird kurz darüber gesprochen, ob der zu fassende Auslegungsbeschluss aufgrund der Änderungen nochmals verschoben werden soll. Herr Bürgermeister Hammermann erklärt hierzu, dass seiner Meinung nach allmählich Beschlüsse gefasst werden sollten und eine weitere Verschiebung auch eine große zeitliche Verzögerung bedeuten würde. Diese Auffassung wird von Herrn Saß unterstützt. Herr Maysack-Sommerfeld weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss nach dem Verfahrenserlass des Innenministers durchaus mit Vorgaben bzw. Änderungen beschlossen werden kann.

Nach ausführlicher Diskussion und der Festlegung von Vorgaben wird die nachfolgende Beschlussempfehlung ausgesprochen.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Entwurf des B-Planes Nr. 70 der Stadt Barmstedt – für das Gebiet am Küsterkamp (Aldi) und die Begründung werden mit den folgenden Festsetzungen bzw. Änderungen gebilligt:

a. im Quartier IV ist die Höhe auf 5,50 Meter festzusetzen;

b. am Küsterkamp soll der Baukörper um 4 Meter nach Osten Richtung Küsterkamp verschoben werden, ein weiterer Streifen von bis zu 4 Metern kann auf dem Wischhofgeländer vorbehaltlich der Zustimmung des Kuratoriums bebaut werden

c. die Netto-Verkaufsfläche des Vollsortimenters wird um 200 qm verringert.

 

2.      Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:              6             

Nein- Stimmen:              2

Enthaltungen:              1

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