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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Widmungen von Straßen für den öffentlichen Verkehr  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses Barmstedt
TOP: Ö 8
Gremium: Bauausschuss Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 30.11.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2009-447 Widmungen von Straßen für den öffentlichen Verkehr
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Katrin Lohrer
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Laut Vorlage der Stadt Barmstedt sollen verschiedene Straßen für den öffentlichen Verkehr gewidmet werden

 

Laut Vorlage der Stadt Barmstedt sollen verschiedene Straßen für den öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Der in der Aufstellung enthaltene Mittelweg im B-Plan Nr. 47 a/b kann hierbei allerdings noch nicht berücksichtigt werden, da hier noch keine Abnahme erfolgt ist. Insofern werden gemäß Straßen- und Wegegesetz die folgenden Straßen im Bereich der Stadt Barmstedt gewidmet:

 

1. Am Forst                                                                                    Flur 1, Flurstücke 87/68, 87/64, 87/52, 88/23

2. Am Wasserwerk                                                                      Flur 6, Flurstücke 51/39, 51/73, 51/74,

3. An der alten Mühle                                                                      Flur 15, Flurstücke 8/4, 9/3, 5/13, 6/13,

4. Auwisch                                                                                    Flur 9, Flurstück 36/25,

5. Lindenweg                                                                                    Flur 1, Flurstück 55/44,

6. Nappenhorner Koppel                                                        Flur 6, Flurstück 57/45

7. Schlickumstraße                                                                      Flur 12, Flurstück 44/24,

8. Verbindungsstr. zw. Marktstr. und Königstr.               Flur 17, Flurstücke 24/12, 20/16, 20/13,

9. Verbindungsstr. zw. Kuhberg und Holstenring              Flur 14, Flurstücke 50/8, 42/19.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt, die vorstehend genannten Straßen in der Stadt Barmstedt im Sinne des § 6 (1) des Straßen –und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 25.11.2003 (GVOBL.Schl.H.S.631, ber. 2004 S.140), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2006 (GVBL.Schl.-H.S.28) für den öffentlichen Verkehr zu widmen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Widmungsverfügung öffentlich bekannt zu machen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:              9

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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