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Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Bauauschusses Barmstedt  

Bezeichnung: Sitzung des Bauauschusses Barmstedt
Gremium: Bauausschuss Barmstedt
Datum: Mo, 21.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:58 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Festellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Festsetzung der Tagesordnung; Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Niederschrift über die Sitzung vom 30.08.2022  
SI/BA/0033/22  
Ö 5  
Mitteilungen und Anfragen      
Ö 6  
Bike + Ride-Anlage "Bahnhof" Bahnhofstraße- Neue Kostenberechnung  
VO/2021-192-1  
Ö 7     Aufstellung eines Bebauungsplanes für den rückwertigen Bereich Kl. Gärtnerstraße Nr. 9 bis Nr. 21 Hier; Antrag      
Ö 8  
Bebauungsplan Nr. 74 "Wischhof" für das Gebiet südlich der vorhandenen Bebauung der Straße "Am Markt", westlich der "Chemnitzstraße", östlich der Straße "Küsterkamp" und nördlich der "Krückau" hier: Erneuter Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2022-291  
Ö 9  
Bebauungsplan Nr. 72 a. 2 der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich der "Düsterlohe" und östlich der Straße "Bornkamp" hier: Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2022-293  
Ö 10  
3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt 1. nördl. Friedhof/östl. Lutzhorner Landstr. (Gew. Nord) 2. östl. "Weidkamp" (RRB) 3. "An der Bahn", nördl. der AKN-Trasse (Rettungswache/Kita) 4. nördl. "Brunnenstraße", südl. AKN-Bahnlinie, westl. Johannisstr. (ehem. Altenheim) 5. westl. "Bahnhofstr.", östlich "Holstenring", nördlich "Reichenstr." (altes Rathaus) 6. südlich "Marktstr.", westl./südöstl. Freibad (Feuerwache) hier: abschließender Beschluss  
Enthält Anlagen
VO/2022-295  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB für die Teilflächen

 

 1. nördlich Friedhof/östlich Lutzhorner Landstr. (Gewerbegebiet Nord)

 2. östlich "Weidkamp" (RRB)

 3. "An der Bahn", nördlich der AKN-Trasse (Rettungswache/Kita)

 4. nördlich "Brunnenstraße", südlich AKN-Bahnlinie, westlich Johannisstr. (ehem.  Altenheim)

 5. westlich "Bahnhofstr.", östlich "Holstenring",rdlich "Reichenstr." (altes Rathaus)

 6. südlich "Marktstr.", westlich/süstlich Freibad (Feuerwache)

 7. südlich der AKN-Trasse, östlich der Straße Bornkamp

 

 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden hat die Stadt  Barmstedt geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen Stellungnahmen.               Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle. Die               Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben,               von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt, bestehend aus der Planzeichnung.

 

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.

 

   
    21.11.2022 - Bauausschuss Barmstedt
    Ö 10 - (offen)
   

Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB für die Teilflächen

 

 1. nördlich Friedhof/östlich Lutzhorner Landstr. (Gewerbegebiet Nord)

 2. östlich "Weidkamp" (RRB)

 3. "An der Bahn", nördlich der AKN-Trasse (Rettungswache/Kita)

 4. nördlich "Brunnenstraße", südlich AKN-Bahnlinie, westlich Johannisstr. (ehem.  Altenheim)

 5. westlich "Bahnhofstr.", östlich "Holstenring", nördlich "Reichenstr." (altes Rathaus)

 6. südlich "Marktstr.", westlich/südöstlich Freibad (Feuerwache)

 7. südlich der AKN-Trasse, östlich der Straße „Bornkamp“

 

 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden hat die Stadt  Barmstedt geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen Stellungnahmen.               Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle. Die               Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben,               von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt, bestehend aus der Planzeichnung.

 

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.

Abstimmungsergebnis:

 

Zu 1.1

Ja- Stimmen  7

Nein- Stimmen 3

Enthaltungen  0

 

Zu 1.2 – 4

Ja- Stimmen:

10

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

   
    13.12.2022 - Stadtvertretung Barmstedt
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB für die Teilflächen

 

 1. nördlich Friedhof/östlich Lutzhorner Landstr. (Gewerbegebiet Nord)

 2. östlich "Weidkamp" (RRB)

 3. "An der Bahn", nördlich der AKN-Trasse (Rettungswache/Kita)

 4. nördlich "Brunnenstraße", südlich AKN-Bahnlinie, westlich Johannisstr. (ehem.  Altenheim)

 5. westlich "Bahnhofstr.", östlich "Holstenring", nördlich "Reichenstr." (altes Rathaus)

 6. südlich "Marktstr.", westlich/südöstlich Freibad (Feuerwache)

 7. südlich der AKN-Trasse, östlich der Straße „Bornkamp“

 

 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden hat die Stadt  Barmstedt geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen Stellungnahmen.               Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle. Die               Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben,               von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt, bestehend aus der Planzeichnung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.

 

Abstimmungsergebnis zu 1.1:

 

Ja- Stimmen:

14

Nein- Stimmen:

4

Enthaltungen:

2

 

Abstimmungsergebnis zu 1.2 bis 4:

 

Ja- Stimmen:

20

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

Ö 11  
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 79 der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich der "Norderstraße", südlich der AKN-Bahnlinie und westlich der Straße Mittelweg hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2022-298  
N 12     Übernahme der Verkehrsflächen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 47 "Mittelweg"      
N 13     Dispense      
N 14     Grundstücksangelegenheiten      
Ö 15  
Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse      
               

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