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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt 1. nördl. Friedhof/östl. Lutzhorner Landstr. (Gew. Nord) 2. östl. "Weidkamp" (RRB) 3. "An der Bahn", nördl. der AKN-Trasse (Rettungswache/Kita) 4. nördl. "Brunnenstraße", südl. AKN-Bahnlinie, westl. Johannisstr. (ehem. Altenheim) 5. westl. "Bahnhofstr.", östlich "Holstenring", nördlich "Reichenstr." (altes Rathaus) 6. südlich "Marktstr.", westl./südöstl. Freibad (Feuerwache) hier: abschließender Beschluss  

Sitzung des Bauauschusses Barmstedt
TOP: Ö 10
Gremium: Bauausschuss Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 21.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:58 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2022-295 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt

1. nördl. Friedhof/östl. Lutzhorner Landstr. (Gew. Nord)
2. östl. "Weidkamp" (RRB)
3. "An der Bahn", nördl. der AKN-Trasse (Rettungswache/Kita)
4. nördl. "Brunnenstraße", südl. AKN-Bahnlinie, westl. Johannisstr. (ehem. Altenheim)
5. westl. "Bahnhofstr.", östl. "Holstenring", nördl. "Reichenstr." (altes Rathaus)
6. südl. "Marktstr.", westl./südöstl. Freibad (Feuerwache)
7. südl. AKN, östl. Bornkamp
hier: abschließender Beschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Dieckmann, Uwe
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Ortwin Schmidt erläutert die Vorlage.

 

Herr Siefke äußert seine Bedenken zur Teilfläche Nr. 1.

Das geplante Gewerbegebiet liegt in dem Trinkwassergewinnungsgebiet der Brunnen Nummer 8 und 9 der Stadtwerke. Eine Gefährdung des Trinkwassers muss ausgeschlossen sein.

 

Herr Kiepert erklärt, dass mit der Änderung im Flächennutzungsplan noch kein direktes Baurecht entsteht. Die Auflagen zum Schutz des Trinkwassergewinnungsgebietes werden im Bebauungsplan festgelegt werden.

 

Herr Axel Schmidt fragt nach, ob die hierdurch entstehenden Risiken bereits in die Bauleitplanung eingeflossen sind.

Des Weiteren merkt er an, dass in der Begründung keine bekannten Interessenten für das Gewerbegebiet genannt wurden. Hier seien aber mehrere Bekannt. Möglicherweise können sich die Betriebe auf der Fläche nicht ohne weitere Auflagen ansiedeln.

Er merkt auch an, dass eine Geruchsprognose aus seiner Sicht nicht notwendig ist, da der in der Nähe ansässige Landwirt seinen Betrieb in den nächsten Jahren vorraussichtlich einstellen wird.

 

Frau Bremer-Wilms erklärt, dass in der Abwägung von einem Trinkwassergewinnungsgebiet gesprochen wird. Dass dieses Gebiet einmal in ein Trinkwasserschutzgebiet umgewandelt wird, könne man nicht ausschließen. Eine Abstimmung hält sie in diesem Punkt für schwierig.

 

Herr Kiepert verdeutlicht erneut, dass durch die Änderungen im Flächennutzungsplan kein direktes Baurecht entsteht.

Die Entwicklungen und Risiken hat die Verwaltung bereits im Blick.

Der Stadt sind in der Tat mehrere Interessenten bekannt. Da allerdings noch keine Vereinbarungen geschlossen wurden, lässt sich noch nicht sagen, ob die Gewerbetreibenden dort ohne Auflagen bauen können.

 

Herr Siefke weist noch einmal darauf hin, dass die Stadt das Risiko eingeht, dass die Flächen nicht in einer solchen Konstellation verkauft werden können, wie sie einst angepriesen wurden.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB für die Teilflächen

 

 1. nördlich Friedhof/östlich Lutzhorner Landstr. (Gewerbegebiet Nord)

 2. östlich "Weidkamp" (RRB)

 3. "An der Bahn", nördlich der AKN-Trasse (Rettungswache/Kita)

 4. nördlich "Brunnenstraße", südlich AKN-Bahnlinie, westlich Johannisstr. (ehem.  Altenheim)

 5. westlich "Bahnhofstr.", östlich "Holstenring", nördlich "Reichenstr." (altes Rathaus)

 6. südlich "Marktstr.", westlich/südöstlich Freibad (Feuerwache)

 7. südlich der AKN-Trasse, östlich der Straße „Bornkamp“

 

 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden hat die Stadt  Barmstedt geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen Stellungnahmen.               Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle. Die               Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben,               von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt, bestehend aus der Planzeichnung.

 

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.


Abstimmungsergebnis:

 

Zu 1.1

Ja- Stimmen  7

Nein- Stimmen 3

Enthaltungen  0

 

Zu 1.2 – 4

Ja- Stimmen:

10

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

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