Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-295  

Betreff: 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt

1. nördl. Friedhof/östl. Lutzhorner Landstr. (Gew. Nord)
2. östl. "Weidkamp" (RRB)
3. "An der Bahn", nördl. der AKN-Trasse (Rettungswache/Kita)
4. nördl. "Brunnenstraße", südl. AKN-Bahnlinie, westl. Johannisstr. (ehem. Altenheim)
5. westl. "Bahnhofstr.", östl. "Holstenring", nördl. "Reichenstr." (altes Rathaus)
6. südl. "Marktstr.", westl./südöstl. Freibad (Feuerwache)
7. südl. AKN, östl. Bornkamp
hier: abschließender Beschluss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Dieckmann, Uwe
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
21.11.2022 
Sitzung des Bauauschusses Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
13.12.2022 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Auslegung sowie die durchgeführte Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedtr die Teilflächen

 

1. nördlich Friedhof/östlich Lutzhorner Landstr. (Gewerbegebiet Nord)

2. östlich "Weidkamp" (RRB)

3. "An der Bahn", nördlich der AKN-Trasse (Rettungswache/Kita)

4. nördlich "Brunnenstraße", südlich AKN-Bahnlinie, westlich Johannisstr. (ehem. Altenheim)

5. westlich "Bahnhofstr.", östlich "Holstenring", nördlich "Reichenstr." (altes Rathaus)

6. südlich "Marktstr.", westlich/süstlich Freibad (Feuerwache)

7. südlich der AKN-Trasse, östlich der Straße Bornkamp

 

fand in der Zeit vom 15. September bis einschließlich 15. Oktober 2022 statt. Die Stellungnahmen von den Trägern öffentlicher Belange ergeben sich aus der Anlage mit dem jeweiligen Abwägungsvorschlag.

 

Aus den eingegangenen Stellungnahmen ergibt sich kein Planänderungsbedarf, sodass die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes abschließend beschlossen werden kann.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Bauausschuss // Vorberatung // § 1e der Zuständigkeitsordnung

 

 Stadtvertretung // Entscheidung // § 27 GO 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB für die Teilflächen

 

 1. nördlich Friedhof/östlich Lutzhorner Landstr. (Gewerbegebiet Nord)

 2. östlich "Weidkamp" (RRB)

 3. "An der Bahn", nördlich der AKN-Trasse (Rettungswache/Kita)

 4. nördlich "Brunnenstraße", südlich AKN-Bahnlinie, westlich Johannisstr. (ehem.  Altenheim)

 5. westlich "Bahnhofstr.", östlich "Holstenring",rdlich "Reichenstr." (altes Rathaus)

 6. südlich "Marktstr.", westlich/süstlich Freibad (Feuerwache)

 7. südlich der AKN-Trasse, östlich der Straße Bornkamp

 

 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden hat die Stadt  Barmstedt geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen Stellungnahmen.               Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle. Die               Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben,               von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt, bestehend aus der Planzeichnung.

 

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.   

 


Anlage/n:

 

1. Planzeichnung

2. Begründung

3. Abwägung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 01 Planzeichnung (11224 KB)      
Anlage 2 2 02 Begründung (3045 KB)      
Anlage 3 3 03 Abwägung (1324 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner