Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-295
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Sachverhalt:
Die Auslegung sowie die durchgeführte Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für die Teilflächen
1. nördlich Friedhof/östlich Lutzhorner Landstr. (Gewerbegebiet Nord)
2. östlich "Weidkamp" (RRB)
3. "An der Bahn", nördlich der AKN-Trasse (Rettungswache/Kita)
4. nördlich "Brunnenstraße", südlich AKN-Bahnlinie, westlich Johannisstr. (ehem. Altenheim)
5. westlich "Bahnhofstr.", östlich "Holstenring", nördlich "Reichenstr." (altes Rathaus)
6. südlich "Marktstr.", westlich/südöstlich Freibad (Feuerwache)
7. südlich der AKN-Trasse, östlich der Straße „Bornkamp“
fand in der Zeit vom 15. September bis einschließlich 15. Oktober 2022 statt. Die Stellungnahmen von den Trägern öffentlicher Belange ergeben sich aus der Anlage mit dem jeweiligen Abwägungsvorschlag.
Aus den eingegangenen Stellungnahmen ergibt sich kein Planänderungsbedarf, sodass die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes abschließend beschlossen werden kann.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Bauausschuss // Vorberatung // § 1e der Zuständigkeitsordnung
Stadtvertretung // Entscheidung // § 27 GO
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB für die Teilflächen
1. nördlich Friedhof/östlich Lutzhorner Landstr. (Gewerbegebiet Nord)
2. östlich "Weidkamp" (RRB)
3. "An der Bahn", nördlich der AKN-Trasse (Rettungswache/Kita)
4. nördlich "Brunnenstraße", südlich AKN-Bahnlinie, westlich Johannisstr. (ehem. Altenheim)
5. westlich "Bahnhofstr.", östlich "Holstenring", nördlich "Reichenstr." (altes Rathaus)
6. südlich "Marktstr.", westlich/südöstlich Freibad (Feuerwache)
7. südlich der AKN-Trasse, östlich der Straße „Bornkamp“
abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden hat die Stadt Barmstedt geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Die Stadtvertretung beschließt die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt, bestehend aus der Planzeichnung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
1. Planzeichnung
2. Begründung
3. Abwägung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 01 Planzeichnung (11224 KB) | |||
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2 | 02 Begründung (3045 KB) | |||
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3 | 03 Abwägung (1324 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
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