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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-298  

Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 79 der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich der "Norderstraße", südlich der AKN-Bahnlinie und westlich der Straße Mittelweg
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Dieckmann, Uwe
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
21.11.2022 
Sitzung des Bauauschusses Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
13.12.2022 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der Aufstellungsbeschluss für den o.g. Bebauungsplan wurde am 06.09.2022 durch die Stadtvertretung Barmstedt gefasst. Nach Rücksprache mit dem Planungsbüro liegen die für die Auslegung erforderlichen Unterlagen nun vor, so dass im Rahmen des § 13a Baugesetzbuch keine frühzeitige Beteiligung durchgeführt werden muss und die Auslegung auch direkt durchgeführt werden kann. Da aufgrund des Vorverfahrens nicht mit neuen Anregungen aus der Öffentlichkeit bzw. der Träger öffentlicher Belange zu rechnen ist, würde sich das Verfahren entsprechend verkürzen. 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Vorberatung durch den Bauausschuss gem. $ 1e der Zuständigkeitsordnung

 

Beschlussfassung durch die Stadtvertretung  


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 79 der Stadt Barmstedt für das Gebiet in der „Norderstraße“, südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße „Mittelweg“ und nördlich der „Geschwister-Scholl-Straße“ und die dazugehörende Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Es wird mit Planungskosten von rd. 30.000,-- € gerechnet. Die Kosten für die Vorbereitung des Grundstückes (Abriss des Gebäudes, Auffüllen des Bodens, Herstellung des Lärmschutzwalles)     

 


Anlagen:

 

Verschiedene Planunterlagen

 

 

 

 

 

Gez. Kiepert

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 B-79 Teil A - Planzeichnung (002) (1152 KB)      
Anlage 2 2 B-79 Teil B - Text (75 KB)      
Anlage 3 3 B-79 Begründung (3732 KB)      
Anlage 4 4 B-79 Anlage 1 - Lärmgutachten (4320 KB)      

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