Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-293
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Sachverhalt:
Der von der Stadtvertretung in der Sitzung am 10.05.2022 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 72 a 2 der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich der "Düsterlohe" und östlich der Straße "Bornkamp" sowie die dazugehörige Begründung lagen in der Zeit vom 17.08.2022 bis einschließlich 19.09.2022 öffentlich aus. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Die Stellungnahmen von den Trägern öffentlicher Belange und der von Privatpersonen ergeben sich aus der Anlage mit dem jeweiligen Abwägungsvorschlag.
Aus den eingegangenen Stellungnahmen ergibt sich kein Planänderungsbedarf, sodass der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden kann.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Bauausschuss // Vorberatung // § 1e der Zuständigkeitsordnung
Stadtvertretung // Entscheidung // § 27 GO
Beschlussvorschlag:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 72 a 2 der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich der "Düsterlohe" und östlich der Straße "Bornkamp" verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB, abgegebenen Stellungnahmen hat die Stadt Barmstedt geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.
- Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 72 a 2 der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich der "Düsterlohe" und östlich der Straße "Bornkamp", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
1. Planzeichnung (Teil A)
2. Text (Teil B)
3. Begründung
4. Abwägung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 01 Teil A - Planzeichnung (344 KB) | |||
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2 | 02a Teil B -Text (58 KB) | |||
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3 | 03a Begründung (3101 KB) | |||
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4 | 04 Abwägung (1328 KB) |
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