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Vorlage - VO/2022-291
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Sachverhalt
Die Stadtvertretung Barmstedt hat bereits am 31.03.2015 den Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 74 gefasst. Ursprünglich war dort vorgesehen zwei Mehrfamilienhäuser
einzuplanen. Im Zuge des Verfahrens kam die Überlegung hinzu, den Neubau der Bücherei auf der Fläche Wischhof zu ermöglichen. Dieser Beschluss wurde durch die Stadtvertretung
am 06.09.2022 mit knapper Mehrheit gefasst. Für die Umsetzung des Vorhabens ist eine Anpassung der bisherigen Planung erforderlich. Durch die Neuplanung der Bücherei und ggf. zusätzlichen Wohnraumes wird die Festsetzung eines „Urbanen Gebietes“ im Sinne des § 6a
der Baunutzungsverordnung angestrebt. Hierdurch wird u.a. die Lärmproblematik durch den naheliegenden Einzelhandel deutlich relativiert.
Im Zuge der weiteren Planung ist vorgesehen, parallel einen Ideenwettbewerb für ein Architektenbüro durchzuführen. Neben der Bücherei ist auch eine weitergehende Nutzung als Veranstaltungsraum, Co-Working-Space etc. angedacht.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Vorberatung Bauausschuss § 1e Zuständigkeitsordnung
Entscheidung Stadtvertretung
Beschlussvorschlag:
- Für das Gebiet südlich der vorhandenen Bebauung der Straße "Am Markt", westlich der "Chemnitzstraße", östlich der Straße "Küsterkamp" und nördlich der "Krückau" wird der Bebauungsplan Nr. 74 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Ausweisung eines „Urbanen Gebietes“ im Sinne des § 6a Baunutzungsverordnung für den Neubau der Stadtbücherei Barmstedt sowie von Wohnungsbauflächen
- Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugestzbuch
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein Planungsbüro beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll während einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.
Beschlussvorschlag für die Veröffentlichung nicht-öffentlicher Beschlüsse:
Siehe oben
Finanzielle Auswirkungen:
Es wird mit Planungskosten von rd. 30.000 € gerechnet
Anlage/n:
Karte Plangebiet
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Anlagen: | |||||
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1 | B-Plam 74 Wischhof Plangebiet (444 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76