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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung, Festellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Festsetzung der Tagesordnung; Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit |
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Ö 3 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 4 |
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Niederschrift über die Sitzung vom 30.08.2022 |
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SI/BA/0033/22 |
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Ö 5 |
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Mitteilungen und Anfragen |
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Ö 6 |
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Bike + Ride-Anlage "Bahnhof" Bahnhofstraße- Neue Kostenberechnung |
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VO/2021-192-1 |
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Ö 7 |
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Aufstellung eines Bebauungsplanes für den rückwertigen Bereich Kl. Gärtnerstraße Nr. 9 bis Nr. 21
Hier; Antrag |
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Ö 8 |
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Bebauungsplan Nr. 74 "Wischhof" für das Gebiet südlich der vorhandenen Bebauung der Straße "Am Markt", westlich der "Chemnitzstraße", östlich der Straße "Küsterkamp" und nördlich der "Krückau"
hier: Erneuter Aufstellungsbeschluss |
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VO/2022-291 |
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Ö 9 |
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Bebauungsplan Nr. 72 a. 2 der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich der "Düsterlohe" und östlich der Straße "Bornkamp"
hier: Satzungsbeschluss
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VO/2022-293 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: - Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 72 a 2 der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich der "Düsterlohe" und östlich der Straße "Bornkamp" verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB, abgegebenen Stellungnahmen hat die Stadt Barmstedt geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.
- Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 72 a 2 der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich der "Düsterlohe" und östlich der Straße "Bornkamp", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
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21.11.2022 - Bauausschuss Barmstedt |
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Ö 9 - (offen) |
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Beschluss: - Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 72 a 2 der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich der "Düsterlohe" und östlich der Straße "Bornkamp" verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB, abgegebenen Stellungnahmen hat die Stadt Barmstedt geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.
- Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 72 a 2 der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich der "Düsterlohe" und östlich der Straße "Bornkamp", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
Abstimmungsergebnis: Ja- Stimmen: | 10 | Nein- Stimmen: | 0 | Enthaltungen: | 0 |
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13.12.2022 - Stadtvertretung Barmstedt |
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Ö 7 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 72 a 2 der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich der "Düsterlohe" und östlich der Straße "Bornkamp" verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB, abgegebenen Stellungnahmen hat die Stadt Barmstedt geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.
- Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 72 a 2 der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich der "Düsterlohe" und östlich der Straße "Bornkamp", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
Abstimmungsergebnis: Ja- Stimmen: | 16 | Nein- Stimmen: | 3 | Enthaltungen: | 1 |
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Ö 10 |
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3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt
1. nördl. Friedhof/östl. Lutzhorner Landstr. (Gew. Nord)
2. östl. "Weidkamp" (RRB)
3. "An der Bahn", nördl. der AKN-Trasse (Rettungswache/Kita)
4. nördl. "Brunnenstraße", südl. AKN-Bahnlinie, westl. Johannisstr. (ehem. Altenheim)
5. westl. "Bahnhofstr.", östlich "Holstenring", nördlich "Reichenstr." (altes Rathaus)
6. südlich "Marktstr.", westl./südöstl. Freibad (Feuerwache)
hier: abschließender Beschluss |
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VO/2022-295 |
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Ö 11 |
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1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 79 der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich der "Norderstraße", südlich der AKN-Bahnlinie und westlich der Straße Mittelweg
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
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VO/2022-298 |
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N 12 |
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Übernahme der Verkehrsflächen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 47 "Mittelweg" |
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N 13 |
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Dispense |
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N 14 |
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Grundstücksangelegenheiten |
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Ö 15 |
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Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse |
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