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Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Barmstedt  

Bezeichnung: Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Barmstedt
Gremium: Bauausschuss Barmstedt
Datum: Mo, 18.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sportzentrum
Ort: Schulstraße

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Festellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Festsetzung der Tagesordnung; Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Niederschrift über die Sitzungen vom 04.11.2019, 02.03.2020 und 10.03.2020  
SI/BU/0018/20  
     
   
Ö 5  
Mitteilungen und Anfragen      
Ö 6  
B-Plan Nr. 77 der Stadt Barmstedt "Wohngebiet Nappenhorn / Jittkamp" nördlich der Straße "Nappenhorn", westlich und südlich des "Jittkamp" und östlich der "Hellwieser Chaussee" hier: Stand der Planungen  
Enthält Anlagen
VO/2020-062  
Ö 7  
3. Änderung des B-Planes Nr. 55 der Stadt Barmstedt für das Gebiet südlich der Straße "Am Wasserwerk", östlich "Nappenhorn" und westlich der "Großendorfer Straße" hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2020-061  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag 1:

 

  1. Für das Gebiet südlich der Straße „Am Wasserwerk“, östlich „Nappenhorn“ und westlich der „Großendorfer Straße“ wird die 3. Änderung des B-Planes Nr. 55 im Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt zund zeitgleich eine 9. Änderung / Berichtigung des F-Planes vorgenommen. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Festsetzung eines „Allgemeinen Wohngebietes – vorher gemischte Bauflächen“.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Auf die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange soll im Hinblick auf die geringfügigen Änderungen ebenso wie auf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden.


Beschlussvorschlag 2:

  1. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 und die dazu gehörende 9. Berichtigung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet südlich der Straße "Am Wasserwerk", östlich "Nappenhorn" und westlich der "Großendorfer Straße“ sowie die dazu gehörende Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu beachrichtigen.


 

 

   
    02.03.2020 - Bauausschuss Barmstedt
    Ö 7 - (offen)
   

Frau Nachtmann erläutert den B Plan 55 (Geno Mühle) und stellt die aktuellen Änderungswünsche, sowie die Hinweise der UNB bzgl. der Tiervorkommen (Fledermäuse, Dohlen)  vor.

Angedacht ist eine Nutzungsänderung von Mischgebiet zu allgemeinem Wohngebiet, Verringerung der GRZ von 0,6 auf 0,4, ansonsten gibt es keine weiteren Änderungen des  B Plan 55.

Frau Nebel liest den Antrag ihrer Fraktion bzgl. der Trafostation vor und fragt nach den Schallemissionen.

Frau Nachtmann erklärt, dass es sich um die Einstufung „Lärmpegel 3“ handelt.

Zu der Frage bzgl. der Trafostation wird von Herrn Dieckmann und Frau Nachtmann bestätigt, dass es sich nicht um einen Knick sondern um einen Redder bzw. Grünstreifen handelt, dies wurde zusätzlich von Herrn Kastrup bestätigt.

Frau Nebel fordert einen schriftlichen Nachweis von der UNB, dieser soll den Fraktionen vorgelegt werden.

Herr Bogenschneider teilt mit, dass er trotz erheblichen Bemühungen keinen Gewerbetreibenden für das EG- Geno Mühle gefunden hat.

Herr Axel Schmidt befürwortet die Vorgehensweise vom Gewerbe- zum Mischgebiet- zum allg. Wohngebiet nicht, Herr Bogenschneider weist eine geplante Vorgehensweise zurück.

Im Anschluss wird ausgiebig darüber diskutiert inwieweit sich Kleingewerbe an dem Standort integrieren lassen kann. Es soll über die Presse bzw. die städtische Wirtschaftsförderung Unterstützung für die Ansiedlung von Kleingewerbe in Anspruch genommen werden.

 

Beschluss:


Es wird beantragt den TOP 7 ohne Beschlussfassung in den nächsten BA zu vertagen.


 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

10

Nein- Stimmen:

1

Enthaltungen:

-


 

 

   
    18.05.2020 - Bauausschuss Barmstedt
    Ö 7 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtvertretung wird empfohlen, von den nachfolgenden Beschlussvorschlägen die Variante 2 zu beschließen.
 

Beschlussvorschlag 1:

 

  1. Für das Gebiet südlich der Straße „Am Wasserwerk“, östlich „Nappenhorn“ und westlich der „Großendorfer Straße“ wird die 3. Änderung des B-Planes Nr. 55 im Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt und zeitgleich eine 9. Änderung / Berichtigung des F-Planes vorgenommen. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Festsetzung eines „Allgemeinen Wohngebietes – vorher gemischte Bauflächen“.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Auf die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange soll im Hinblick auf die geringfügigen Änderungen ebenso wie auf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden.


Beschlussvorschlag 2:

  1. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 und die dazu gehörende 9. Berichtigung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet südlich der Straße "Am Wasserwerk", östlich "Nappenhorn" und westlich der "Großendorfer Straße“ sowie die dazu gehörende Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu beachrichtigen.


 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

10

Nein- Stimmen:

1

Enthaltungen:

-


 

 

   
    11.06.2020 - Stadtvertretung Barmstedt
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss :

  1. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 und die dazu gehörende 9. Berichtigung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet südlich der Straße "Am Wasserwerk", östlich "Nappenhorn" und westlich der "Großendorfer Straße“ sowie die dazu gehörende Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu beachrichtigen.


 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

13

Nein- Stimmen:

9

Enthaltungen:

1


 

 

Ö 8  
Namensgebung der Erschließungsstraße im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 76/Gr. Gärtnerstraße  
Enthält Anlagen
VO/2020-122  
Ö 9  
Rantzauer Schlossinsel: Ausschreibung VU und IEK (Vorbereitende Untersuchungen und Integriertes Entwicklungskonzept)      
Ö 10  
Aufhebung von Sperrvermerken  
VO/2020-124  
Ö 11  
Lärmaktionsplanung Pinneberger Landstraße  
Enthält Anlagen
VO/2020-120  
Ö 12  
Errichtung einer E-Tankstelle im Bereich des Parkplatzes Holstenring/Roßmann  
VO/2020-123  
N 13     Verkauf eines Schleppers      
N 14     Grundstücksangelegenheiten      
N 15     Dispense      
Ö 16  
Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Erläuterung Ausgaben Sporthalle Heederbrook (178 KB)      
Anlage 2 2 Niederschrift Öffentlichkeitsbeteiligung Lärmaktionsplan (92 KB)      

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